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Ppagnie de télégraphie sans fil in Brüssel mit einer
Reichweite von 300 km und Wellenlängen von 300,
450 und 600 m aus. Für die Verwaltung des Kongo
hatte das den großen Vorteil, daß sie nunmehr schon
einen Tag vor Eintreffen der Dampfer im Kongo mit
den an Bord befindlichen Beamten in Verbindung
treten konnte. Mit Goldschmidt wurde die Aus-
führung des zweiten Abschnittes des Bauprogrammes,
die Verbindung von Boma mit Elisabethville,
vereinbart. Die Fertigstellung auch dieser Posten ging
schnell vonstatten. Sehr bald stellte sich aber heraus,
daß die Beschaffung des Betriebspersonals, zu welcher
die Regierung nach dem Zusatzabkommen vom 21. Ja-
nuar 1911 verpflichtet war, dieser erhebliche Schwierig-
keiten machte. Sie schloß daher mit Goldschmidt
unter dem 15. Märg 1912 einen neuen Vertrag. Nach
diesem übernahm Goldschmidt den ordnungsmäßigen
Betrieb der schon vorhandenen und der künftigen Sta-
tionen zum festen Jahressatz von 39500 Fr. für jede
Haupt= und 25,000 Fr. für jede Nebenstation. Die
Beträge sollten um 2000 Fr. pro Jahr und Station
erhöht werden können, sofern der Nachweis erbracht
würde, daß die ursprünglichen Sätze die Kosten nicht
deckten). Als Hauptstationen gelten die Posten mit
einer Reichweite von mindestens 150 km, die anderen
Posten sind Nebenstationen. Die Stationen bleiben
Eigentum des Staates, doch hat Goldschmidt für
ihre gesanite Unterhaltung zu sorgen. Die im Dienste
des Staates befindlichen Telegraphisten wurden unter
besonderen Bedingungen von Goldschmidt über-
nommen. Er selber erhielt die Ermächtigung, in
Laeken eine Schule für Heranbildung der für den
Betrieb erforderlichen Kräfte einzurichten. 50 v. H.
seiner Beamten müssen Belgier sein. Die Angestellten
Goldschmidts erhalten freie Fahrt auf den Dampfern
der Kolonie und auf den Bahnen der „Grands-Lacs“.
Die Beförderung des erforderlichen Materials erfolgte
ebenfalls frachtfrei. Außerdem erhielt Goldschmidt
freien Holzschlag für die Posten in den Staatswal-
dungen. Die Telegrammgebühren fallen, unbeschadet
des Anspruches von Goldschmidt auf 0,05 Fr. pro
übermitteltes Wort, an den Fislus. Der Vertrag
läuft bis 20. Januar 1921, doch ist ein früheres Rück-
trittsrecht mit einjähriger Kündigungefrift und even-
tueller Entschädigung des Goldschmidt vorgesehen.
Der Staat bestimmt den Tarif und kann nach eigenem
Ermessen jede Station aufheben. Der Vertrag wurde
für die Stationen Banana, Boma, Cogquilhat=
ville, Lisala, Stanleyville, Lowa, Kindu,
Rongolo, Kikondja, Echwablchhoi , Lusambo
und die etwa sonst noch zu errichtenden Stationen ab-
geschlossen. Die Stalion Lowa wurde später aufge-
hoben, Lisala nach Umangi verlegt. Neu hinzu
kraten Kinshasa, Basoko, Basankusu und Léo-
voldville. Letztere wurde zunächst als Kleinstation
hebaut, 1913 aber nach der Vollendung der Großstation
Kinshasa aufgehoben.
Die Stationen wurden auf Grund dieses Ver-
trages an folgenden Tagen übernommen:
1. Banana . am 1. Mai 1912
2. omea 1. ai 1912
3. Léopoldville = 1. Jomar 1913 (wieder
aufgehoben)
4. Coquilhatville = 2
5. Lisala. . . März 10913 (Degember
1918 nach Umangi
verlegt)
*) Die Erhöhung ist gemäß Erlaß vom 6. Mai
1913 erfolgt.
6. Basokon nam 1. März 1913
7. Stanleyville 1 Septen iber 1912
8. Lowa.. ...-I1.August 1912 (1918 auf-
gehoben
9. Kind 1. August 1912
10. Kongolo
11. Kikondia=
1. September 1912
12. Elisabethville 20. Februar 1912
13. Basankus.6. März 1914
11. Kinshasaa .9. Märg 1911
15. Kabalo . im August 1915.
Unmittelbar nach dem Kriegsausbruch ist dann
noch die Station Lusambo fertiggestellt worden. Es
hieß im Kongo, daß das erste Telegramm, welches
die Station nicht nur zu Versuchszwecken erhielt, die
Kriegserklärung meldete. Die nächsten Stationen
sollten in Irumu und Albertville errichtet werden.
Ob es dazu „während des Krieges gekommen ist, ist
unbekannt. Die Stationen Lowa, Kindu, Boma
und Basankusu erhielten das Sostem Telefunken, die
Stationen Banana, Léopoldv Coquilhat=
ville, Umangi, Basoko Stanlehoikt, Kon-
golo, Kikondja und Elisabethville das System
der „Radio-Electrigue"“., Nach mündlichen Angaben
Goldschmidts im April 1914 hatte sich das deutsche
System dem französischen. überlegen gezeigt, die Gesell-
schaft „Telefunken“ habe aber für die Ersatzteile der
Anlagen zu hohe Preise verlengl. Infolgedessen habe
er ein eigenes System konstruiert, mit welchem die
späteren Stationen ausgerüstet werden sollten. Ob und
inwieweit dies geschehen ist, entzieht sich der Kenninis.
Für die Antennen wurden anfangs Holzmasten ver-
wendet, später nahm Goldschmidt jedoch nur noch
Stahlmasten und ersetzte auch die früheren Holzmasten
durch Eisenkonstruktionen.
Für die Errichtung der Stationen und die An-
stellung der Versuche wurden Goldschmidt aus dem
Spezialfonds des Königs zur Verfügung gestellt:
1909 294 000 Fr.
1910 2
1911 600 000 =
1912 300 000
1913 700 000
1914 . 600 000 =
zusammen 2494 000 Fr.
Nach einer anderen nicht kontrollierbaren Notig
belief sich der in den Jahren 1909 bis 1914 an Gold-
schmidt aus dem Spezialfonds gezahlte Gesamtbetrag
auf 3 345 220,98 Fr. Außerdem weist das Extraordi-
narium des Jahres 1912 einen Posten von 1700000 Fr.
für die Errichtung von drahtlosen Stationen auf.
Die Verbindung von Stanleyville nach Elisa-
bethville arbeitete von vornherein recht gut. Da-
gegen gestaltete sie sich zwischen Stanleyville und
Coquilhatville zunächst schwierig, Mit der Ver-
legung der Station von Lisala nach Umangi und
dem Bau weiterer Stationen in Bas ankusu und
soko wurde aber auch für diese Strecke ein normaler
Verkehr ermöglicht. Nach Hiertipsteilhan der großen
Stationen in Lusambo und Kinshasa dürfte die
Verbindung zwischen Elisabetbilrel und Boma
sichergestellt sein und der Kongo über ein Netz von
drahtlosen Stationen verfügen wie kaum eine andere
Kolonie Afrikas.
Vom belgischen Kolonialfislus wurden auf Grund
des Vertrages vom 15. März 1912 an Goldschmidt
gezahlt: