Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Ppagnie de télégraphie sans fil in Brüssel mit einer 
Reichweite von 300 km und Wellenlängen von 300, 
450 und 600 m aus. Für die Verwaltung des Kongo 
hatte das den großen Vorteil, daß sie nunmehr schon 
einen Tag vor Eintreffen der Dampfer im Kongo mit 
den an Bord befindlichen Beamten in Verbindung 
treten konnte. Mit Goldschmidt wurde die Aus- 
führung des zweiten Abschnittes des Bauprogrammes, 
die Verbindung von Boma mit Elisabethville, 
vereinbart. Die Fertigstellung auch dieser Posten ging 
schnell vonstatten. Sehr bald stellte sich aber heraus, 
daß die Beschaffung des Betriebspersonals, zu welcher 
die Regierung nach dem Zusatzabkommen vom 21. Ja- 
nuar 1911 verpflichtet war, dieser erhebliche Schwierig- 
keiten machte. Sie schloß daher mit Goldschmidt 
unter dem 15. Märg 1912 einen neuen Vertrag. Nach 
diesem übernahm Goldschmidt den ordnungsmäßigen 
Betrieb der schon vorhandenen und der künftigen Sta- 
tionen zum festen Jahressatz von 39500 Fr. für jede 
Haupt= und 25,000 Fr. für jede Nebenstation. Die 
Beträge sollten um 2000 Fr. pro Jahr und Station 
erhöht werden können, sofern der Nachweis erbracht 
würde, daß die ursprünglichen Sätze die Kosten nicht 
deckten). Als Hauptstationen gelten die Posten mit 
einer Reichweite von mindestens 150 km, die anderen 
Posten sind Nebenstationen. Die Stationen bleiben 
Eigentum des Staates, doch hat Goldschmidt für 
ihre gesanite Unterhaltung zu sorgen. Die im Dienste 
des Staates befindlichen Telegraphisten wurden unter 
besonderen Bedingungen von Goldschmidt über- 
nommen. Er selber erhielt die Ermächtigung, in 
Laeken eine Schule für Heranbildung der für den 
Betrieb erforderlichen Kräfte einzurichten. 50 v. H. 
seiner Beamten müssen Belgier sein. Die Angestellten 
Goldschmidts erhalten freie Fahrt auf den Dampfern 
der Kolonie und auf den Bahnen der „Grands-Lacs“. 
Die Beförderung des erforderlichen Materials erfolgte 
ebenfalls frachtfrei. Außerdem erhielt Goldschmidt 
freien Holzschlag für die Posten in den Staatswal- 
dungen. Die Telegrammgebühren fallen, unbeschadet 
des Anspruches von Goldschmidt auf 0,05 Fr. pro 
übermitteltes Wort, an den Fislus. Der Vertrag 
läuft bis 20. Januar 1921, doch ist ein früheres Rück- 
trittsrecht mit einjähriger Kündigungefrift und even- 
tueller Entschädigung des Goldschmidt vorgesehen. 
Der Staat bestimmt den Tarif und kann nach eigenem 
Ermessen jede Station aufheben. Der Vertrag wurde 
für die Stationen Banana, Boma, Cogquilhat= 
ville, Lisala, Stanleyville, Lowa, Kindu, 
Rongolo, Kikondja, Echwablchhoi , Lusambo 
und die etwa sonst noch zu errichtenden Stationen ab- 
geschlossen. Die Stalion Lowa wurde später aufge- 
hoben, Lisala nach Umangi verlegt. Neu hinzu 
kraten Kinshasa, Basoko, Basankusu und Léo- 
voldville. Letztere wurde zunächst als Kleinstation 
hebaut, 1913 aber nach der Vollendung der Großstation 
Kinshasa aufgehoben. 
Die Stationen wurden auf Grund dieses Ver- 
trages an folgenden Tagen übernommen: 
1. Banana . am 1. Mai 1912 
2. omea 1. ai 1912 
3. Léopoldville = 1. Jomar 1913 (wieder 
aufgehoben) 
4. Coquilhatville = 2 
5. Lisala. . . März 10913 (Degember 
1918 nach Umangi 
verlegt) 
*) Die Erhöhung ist gemäß Erlaß vom 6. Mai 
1913 erfolgt. 
  
6. Basokon nam 1. März 1913 
7. Stanleyville 1 Septen iber 1912 
8. Lowa.. ...-I1.August 1912 (1918 auf- 
gehoben 
9. Kind 1. August 1912 
10. Kongolo 
11. Kikondia= 
1. September 1912 
12. Elisabethville 20. Februar 1912 
13. Basankus.6. März 1914 
11. Kinshasaa .9. Märg 1911 
15. Kabalo . im August 1915. 
Unmittelbar nach dem Kriegsausbruch ist dann 
noch die Station Lusambo fertiggestellt worden. Es 
hieß im Kongo, daß das erste Telegramm, welches 
die Station nicht nur zu Versuchszwecken erhielt, die 
Kriegserklärung meldete. Die nächsten Stationen 
sollten in Irumu und Albertville errichtet werden. 
Ob es dazu „während des Krieges gekommen ist, ist 
unbekannt. Die Stationen Lowa, Kindu, Boma 
und Basankusu erhielten das Sostem Telefunken, die 
Stationen Banana, Léopoldv Coquilhat= 
ville, Umangi, Basoko Stanlehoikt, Kon- 
golo, Kikondja und Elisabethville das System 
der „Radio-Electrigue"“., Nach mündlichen Angaben 
Goldschmidts im April 1914 hatte sich das deutsche 
System dem französischen. überlegen gezeigt, die Gesell- 
schaft „Telefunken“ habe aber für die Ersatzteile der 
Anlagen zu hohe Preise verlengl. Infolgedessen habe 
er ein eigenes System konstruiert, mit welchem die 
späteren Stationen ausgerüstet werden sollten. Ob und 
inwieweit dies geschehen ist, entzieht sich der Kenninis. 
Für die Antennen wurden anfangs Holzmasten ver- 
wendet, später nahm Goldschmidt jedoch nur noch 
Stahlmasten und ersetzte auch die früheren Holzmasten 
durch Eisenkonstruktionen. 
Für die Errichtung der Stationen und die An- 
stellung der Versuche wurden Goldschmidt aus dem 
Spezialfonds des Königs zur Verfügung gestellt: 
1909 294 000 Fr. 
1910 2 
1911 600 000 = 
1912 300 000 
1913 700 000 
1914 . 600 000 = 
zusammen 2494 000 Fr. 
Nach einer anderen nicht kontrollierbaren Notig 
belief sich der in den Jahren 1909 bis 1914 an Gold- 
schmidt aus dem Spezialfonds gezahlte Gesamtbetrag 
auf 3 345 220,98 Fr. Außerdem weist das Extraordi- 
narium des Jahres 1912 einen Posten von 1700000 Fr. 
für die Errichtung von drahtlosen Stationen auf. 
Die Verbindung von Stanleyville nach Elisa- 
bethville arbeitete von vornherein recht gut. Da- 
gegen gestaltete sie sich zwischen Stanleyville und 
Coquilhatville zunächst schwierig, Mit der Ver- 
legung der Station von Lisala nach Umangi und 
dem Bau weiterer Stationen in Bas ankusu und 
soko wurde aber auch für diese Strecke ein normaler 
Verkehr ermöglicht. Nach Hiertipsteilhan der großen 
Stationen in Lusambo und Kinshasa dürfte die 
Verbindung zwischen Elisabetbilrel und Boma 
sichergestellt sein und der Kongo über ein Netz von 
drahtlosen Stationen verfügen wie kaum eine andere 
Kolonie Afrikas. 
Vom belgischen Kolonialfislus wurden auf Grund 
des Vertrages vom 15. März 1912 an Goldschmidt 
gezahlt:
	        
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