Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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c) Falls die Provinz nach Maßggabe der vorliegen- 
den Verfassungsurkunde (diploma) eine Auderung 
der Zölle und anderen Abgaben vornimmt, die 
heute bei der Ausfuhr erhoben werden, so ist 
stets der Grund anzugeben für die Verschieden- 
heit der Besteuerung bei der Ausfuhr nach 
portugiesischen Häfen an Bord portugiesischer 
Schiffe und nach fremden Häfen an Bord portu- 
giesischer oder fremder Schiffe, wobei unter 
allen Umständen die verschiczenertige Belastung 
für die portugiesischen Schiffahrtsunternehmun- 
gen nur dann bestätigt werden darf. wenn die 
Frachten auf ihren Schiffen die für ausländische 
Schiffe geforderten nicht überschreiten. 
Die über die Häfen des Festlandes nach den 
Kapverdeschen Inseln wiederausgeführten Waren 
genießen, wenn sie in das eigene Gebiet ein- 
geführt werden, eine Ermäßigung von 20 v. 2 
der Zölle des in der Provinz geltenden Zo 
tarifs; es versteht sich, daß diese Ermäßigung 
nur dann gewährt wird, wenn die Beförderung 
unter nationaler Flagge stattfindet. 
(Diario do Governo, I. W- Nr. 65 
vom 25. April 1 
— 
  
Mozambigque. 
Ausfuhrgoll für den im Gebiete der Mogam- 
bique-Gesellschaft erzeugten Zucker. 
Die Mozambique-Gesellschaft hatte durch Ver- 
ordnung der Portugiesischen Regierung Nr. 3188 vom 
14. Juni 19177) die Genehmigung dazu erhalten, den 
Ausfuhrzoll für den in ihrem Geßie erzeugten Zucker 
von 0.1 auf 0.3 Centavo für 1 kg zu erhöhen. Dam 
indes die Erhöhung der Abgabe, wenn die Erhebung 
nach dem im Gesen- der Mogambique-Gesellschaft 
gültigen Münzfuß vorgenommen wird, nicht 2 Eskudos 
für die Tonne, wie es die Absicht der Regierung war, 
sondern beträchtlich mehr ausmacht und die Regierung 
bei der Bewilligung der Erhöhung Einnahme für 
die Mozambique-Gesellschaft — beabsichtigt 
hat, die in diesem Gebiete bestehenden Zuckerfabriken 
gegenüber den Fabriken anderer Provinzen, welche 
weiterhin nur 0.1 Centavo für 1 kg zu entrichten 
haben. schlechter zu stellen, so hat die Portugiesische 
Regierung auf Vorschlag des Ministers der Kolonien 
durch Verordnung Nr. 3231 vom 5. Juli 1917 bestimmt, 
daß der Betrag von 0,2 Centavo für 1 kg, welcher 
über den in Nummer 4 des Zolltarifs C der Mozam- 
bique-Gesellschaft festgesetzten Zoll hinausgeht, in 
Silbermünze zu entrichten ist. 
(Diario do Governo, I. Serie, Nr. 108 
vom 5. Juli 1917.) 
  
Vermischtes. 
Dr. Th. Toeche- Mittlers 80. Geburtstag. 
Der Seniorchef der Königlichen Hof- 
buchhandlung und Hofbuchdruckerei E. S. 
Mittler & Sohn in Berlin, Dr. phil. Theodor 
Toeche-Mittler, hat am 8. September seinen 
80. Geburtstag gefeiert. 
Ursprünglich Geschichtsgelehrter aus Leopold 
von Rankes Schule, machte er sich einen Namen 
durch sein grundlegendes Werk über Kaiser Hein- 
rich VI. Später trat er seinem Großvater Ernst 
Siegfried Mittler geschäftlich zur Seite. Wie 
günstig die Verbindung von wissenschaftlicher und 
buchhändlerischer Bildung seine verlegerische Tätig- 
keit beeinflußt hat, beweist die hochangesehene 
Stellung, die das Haus Mittler & Sohn unter 
seiner Leitung gewann. 
# 
* 
Über die Feier des seltenen Familienfestes 
wird uns zus Eisenach berichtet: Auf seiner Gesitzung 
„Haus Eichberg“ bei Eisenach durfte Dr. Th. 
Toeche-Mittler, umgeben von seinen Kindern und 
Enkeln, den 30. Geburtstag begehen. Strahlender 
Sonnenschein verschönte die Feier, die mit Choral= 
gesang und Morgenmusik eingeleitet wurde, im übrigen 
aber, in Rücksicht auf das hohe Alter des Geburtstags- 
kindes und der ernsten Kriegsgeit entsprechend, im 
engsten Kreise und in der Stille verlief. Um so über- 
wältigender wirkte die Fülle der Ehrungen und Glück- 
wünsche aus Feld und Heimat. Der Staatssekretär 
des Reichs-Marine-Amts Admiral v. Capelle tele- 
graphierte: „Der seltene Festtag, den Euer Hochwohl- 
geboren heute begehen, gibt mir Anlaß, Ihnen in 
  
meinem und der Kaiserlichen Marine Namen die herz- 
lichsten Glückwünsche auszusprechen. Der Rückblick auf 
Ihr. Lebenswerl wird Ihnen heute größte Befriedigung 
sein“. Und der Kriegsminister v. Stein: „Kriegsmini- 
sterium nimmt in dankbarem Rückblick auf die Zeit 
gemeinsamer Arbeit herzlichen Anteil am heutigen 
Festtage und wünscht das Beste für einen gesegneten 
Lebensabend." Außer verschiedenen Fürstlichkeiten, vielen 
Behörden, dem Generalstab, dem Kriegsamt usw. waren 
unter den Gratulanten vor allem zahlreiche hohe Offi- 
ziere vertreten, wie Generalfeldmarschall v. Bülow. 
Generaloberst v. Scholl, Generaloberst v. Kessel. 
der Generalgouverneur von Polen General v. Beseler, 
Generalstabsarzt der Armee v. Schjerning, ferner 
Ministerialdireltor Deutelmoser, der Oberbürger“ 
meister von Eisenach Dr. Schmieder sowie andere 
bedeutende Persönlichkeiten im öffentlichen Leben und 
der Wissenschaft, die Reichsdruckerei, Wolffs Tele- 
aphen-Bureau, die Berliner Handelskammer, das 
Kalonkal.Winschaftliche Komitee, alle beruflichen Kor- 
porationen und Vereine, denen Dr. Toeche-Mittler an- 
gehört, die Angestellten seines Hauses u. a. m. 
  
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts 
Dr. Solf hat aus Bad Elster dem greisen 
Jubilar gleichfalls seinen herzlichen Glückwunsch 
übersandt. Das Schreiben schließt mit den Worten 
„Gern erinnere ich mich bei dieser Gelegenheit 
der engen Beziehungen zwischen Kolonial= 
verwaltung und Ihrem Hause, dessen ko- 
loniale Verlagstätigkeit ich hoch ein- 
schäbe.“ 
" Bal. „D. Kol. Bl.“ 1917, Nr. 15.16, S 221.
	        
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