Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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Beigabe bei der Fütterung der Pferde und 
Kamele verwendet wird, besitzt. Der Tschadsce 
stellt ja gewissermaßen eine natürliche Salzpfanne 
dar, in der auch die aus Adamana zugeführten 
mineralischen Lösungen eine beständige Anreiche- 
rung finden. Durch das Entdecken neuer Quellen 
wird der Viehzucht mehr Kalk zur Verfügung 
gestellt und außerdem ein größeres Gebiet für 
die nomadisierenden Stämme, die ja immer alle 
paar Monat zu einer Tränkquelle ziehen müssen, 
erschlossen. Die gewonnenen festen mineralischen 
Bestandteile der Quellwasser könnten ein wichtiges 
Handelsobjekt für die gesamte Kamernnkolonie 
werden. Es darf wohl als sicher angenommen 
werden, daß sich eine jede, auch die geringfügigste 
Bemühung um diesen Lebensnerv der Viehzucht 
Adamanas aufs beste rentieren und eine Quelle 
neuen Reichtums und Wohlstandes werden wird. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Stand der Baumwonsaaten in Turkestan.“) 
Nach cinem weiteren Berichte des Börsenkomitees 
von Kokand war der Stand der Baumwollsaaten im 
ganzen Gebiet Turkestan und im Chanat Chiwa, 
wie folgt: 
Ferghanagebiet. Bezirk Kokand. Die Baum- 
wollaussaat ist beendet, an einzelnen Stellen mußte 
umgesät werden. Mit Wasser und Arbeitskräften ist 
man ausreichend versorgt; Bewässerung und Behäufe- 
lung der Baumwollstauden sind rechtzeitig ausgeführt. 
Abeitslöhne bei freier Beköstigung betragen 3 Rubel 
bis 3 Rubel 50 Kopeken; Nahrungsmittel sind im 
ganzen um das Fünfgehnfache im Preise gestiegen. 
. Bezirk Namangan. Die Aussaat wurde am 
#. 11. Mai zu Ende gebracht, die Fläche der umgesäten 
Pflanzen stellt sich auf 10 v. H. Mit Wasser sind die 
Saaten an einigen Stellen versorgt; an Arbeitskräften 
sehlt es nicht. Die Saaten stehen gut, die zweite 
Behänfelung und Bewässerung der Baumwollstanden 
verlaufen günstig. Arbeitslöhne bei freier Beköstigung 
etragen etwa 5 Rubel. 
Begirk Skobolewsk. Die Aussaat der Baum- 
wolle wurde am 10. 23. Mai beendet: Umackerungen 
sind nicht vorgelommen. An Arbeitern war kein 
angel; dic erste Behänfelung ist zu Ende gebracht. 
Wasser wird zur rechten Zeit bewilligt. Die Arbeiter 
werden bei eigener Kost täglich mit ctwa 5 NRubel 
bczahlt. die Besitzer weigern sich aber, Arbeiter mit 
Helöstigung wegen der Teuerung der Lebensmittel 
anzumieten, da ein Pud Mehl 40 Rubel. ein Pud Reis 
18 Rubel kostct. 
Bezirk Assakin. Die Baumwollaussaat ist be- 
Idet. Umackerungen sind nicht vorgekommen; mit 
Nasser und Arbeitskräften ist man zur Genüge ver- 
lorgt. Arbeiter erhalten 4 bis 5 Rubel Tagelohn. 
ezirk Margelan. Die Baumwollaussaat wurde 
! 8.,21. Mai beendet. Wasser ist nicht genügend 
vorhanden: an Arbeitskräften fehlt es nicht. Die erste 
Hehäufelung der Baumwollstanden wurde rechtzeilig 
bugeführtt. Arbeitslöhne mit Beköstigung durch die 
5 Aber-stellen sich auf 2 Rubel, bei eigener Kost auf 
wr Wezirt Andidschan. Die Baumwollaussaat 
urde an einzelnen Stellen am 15./28. April beendet. 
lungesät wurden 2 bis 5 v. H. der gesamten Anbau- 
K#che, In einigen Gegenden fehlt es an Wasser. An 
rbeitern war kein Mangel. Arbeitslöhne bei freier 
bost betragen 3 bis J Rubel täglich. 
Sie Sebiet Samarkand. Bezirk Katta KRurgan. 
nicht anmwollaussaat ist beendet. Umackerungen sind 
Atheivorgelommen. Wasser war wenig vorhanden: 
Ieitslöhne betragen 3 Rubel 50 Kop. bis 5 Rubel. 
MIUu Bezirl. Die Baumwollaussaat 
Mit r am 10. 23. Mai beendet. Umgesät ist wenig. 
e Wasser ist ein Teil der Saaten in ansreichender 
Aenge versorgt. Arbeitskräfte sind wenig vorhanden. 
!) Vgl. „D. Lol. Bl.“ 1917, S. 220. 
  
Chiwa. Bezirk Nowo-Urgeni. Die Baumwoll-= 
aubaufläche macht nur 10 v. H. aus, im Vergleich zum 
vorigen Jahre die Hälfte. Arbeitskräfte sind in ans- 
reichender Menge zu haben; Tagelöhner erhalten bei 
freier Beköstigung 1 Rubel 50 Kopeken, bei eigener 
Kost 2 Rubel 50 Kopeken. 
Syr-Darjsa-G.biet. Bezirk Taschkent. Die 
Baumwollaussaat wurde am 20. Mai/2. Juni zu Ende 
gebracht, an cinzelnen Stellen mußte umgesät werden. 
An Arbeitskräften war kein Mangel, man zahlt 3 bis 
5 Rubel bei freier Kost, die mit 1 Rubel 50 Kopeken 
bis 2 Rubel berechnet wird. Die Anbaufläche hat im 
ganzen um 50 v. H. abgenommen. 
(Nach d. Torg. Prom. (iaz. Nr. 119 
vom 14./27. Juli 1917.) 
Ciberia. 
Zeitweilige Außerkraftsetzung des Gesetzes 
über die Offnung des Laudes für den fremden 
Handel. 
Ein Gesenz vom 6. November 1916 — veröffentlicht 
am 20. November 1916 — verordnet: 
Abschnitt 1. Mit und unmittelbar von der An- 
nahme des gegenwärtigen Gesetzes ab wird und ist 
hierdurch das in der Tagung 1908/1909 der Gesetz- 
gebenden Körperschaft angenommene Gesetz, betitelt 
„Gesetz. betreifend die Zulassung ausländischer Per- 
sonen oder Firmen jeder Staatsangehörigkeit, die in 
einem der ordentlichen Eingangshäfen (Ports of entr 
eine Handelsniederlassung haben“, während der Dauer 
des gegenwärtigen enropäischen Krieges und während 
eines begrenzten geitabschnitts von drei Jahren da- 
nach außer Kraft gesestzt. 
Abschnitt 2. Allen ansländischen Personen oder 
Firmen, die gegenwärtig im Innern oder an Küsten- 
plägen, die keine Eingangshäfen sind, eine Handels- 
niederlassung haben, wird eine Frist von drei Monaten, 
gerechnet von der Annahme des gegenwärtigen Gesetzes 
ab, gewährt zur Abwicklung ihrer Geschäfte in den 
genannten Plätzen und zum Abzuge von dort. Jede 
ausländische Person oder Firma, die in dieser Republik 
ansässig ist oder eine Handelsniederlassung hat und 
nach der hier für ihren Abzug aus den genaunten 
Nicht-Eingangshäfen vorgeschriebenen Frist in anderen 
als den ordentlichen Eingangshäfen dieser Republik 
ansässig oder handeltreibend betroffen wird, soll durch 
den Generalstaatsanwalt wegen Verletzung des Ge- 
setzes, betreffend die Eingangshäfen, vor die Gerichte 
dieser Republik gestellt und, wenn überführt, in eine 
Geldstrase von 1000 Dollar für jede Verletzung ge- 
nommen werden. 
Abschnitt 3. Bei Ablauf der jür die Dauer den 
Außerkraftsetzung des genanuten Gesetzes bestimmten, 
in Abschnilt 1 des vorliegenden Gesetzes bezeichneten 
Frist hat der Präsident in seinem Jahresbericht an die
	        
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