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Beigabe bei der Fütterung der Pferde und
Kamele verwendet wird, besitzt. Der Tschadsce
stellt ja gewissermaßen eine natürliche Salzpfanne
dar, in der auch die aus Adamana zugeführten
mineralischen Lösungen eine beständige Anreiche-
rung finden. Durch das Entdecken neuer Quellen
wird der Viehzucht mehr Kalk zur Verfügung
gestellt und außerdem ein größeres Gebiet für
die nomadisierenden Stämme, die ja immer alle
paar Monat zu einer Tränkquelle ziehen müssen,
erschlossen. Die gewonnenen festen mineralischen
Bestandteile der Quellwasser könnten ein wichtiges
Handelsobjekt für die gesamte Kamernnkolonie
werden. Es darf wohl als sicher angenommen
werden, daß sich eine jede, auch die geringfügigste
Bemühung um diesen Lebensnerv der Viehzucht
Adamanas aufs beste rentieren und eine Quelle
neuen Reichtums und Wohlstandes werden wird.
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten.
Stand der Baumwonsaaten in Turkestan.“)
Nach cinem weiteren Berichte des Börsenkomitees
von Kokand war der Stand der Baumwollsaaten im
ganzen Gebiet Turkestan und im Chanat Chiwa,
wie folgt:
Ferghanagebiet. Bezirk Kokand. Die Baum-
wollaussaat ist beendet, an einzelnen Stellen mußte
umgesät werden. Mit Wasser und Arbeitskräften ist
man ausreichend versorgt; Bewässerung und Behäufe-
lung der Baumwollstauden sind rechtzeitig ausgeführt.
Abeitslöhne bei freier Beköstigung betragen 3 Rubel
bis 3 Rubel 50 Kopeken; Nahrungsmittel sind im
ganzen um das Fünfgehnfache im Preise gestiegen.
. Bezirk Namangan. Die Aussaat wurde am
#. 11. Mai zu Ende gebracht, die Fläche der umgesäten
Pflanzen stellt sich auf 10 v. H. Mit Wasser sind die
Saaten an einigen Stellen versorgt; an Arbeitskräften
sehlt es nicht. Die Saaten stehen gut, die zweite
Behänfelung und Bewässerung der Baumwollstanden
verlaufen günstig. Arbeitslöhne bei freier Beköstigung
etragen etwa 5 Rubel.
Begirk Skobolewsk. Die Aussaat der Baum-
wolle wurde am 10. 23. Mai beendet: Umackerungen
sind nicht vorgelommen. An Arbeitern war kein
angel; dic erste Behänfelung ist zu Ende gebracht.
Wasser wird zur rechten Zeit bewilligt. Die Arbeiter
werden bei eigener Kost täglich mit ctwa 5 NRubel
bczahlt. die Besitzer weigern sich aber, Arbeiter mit
Helöstigung wegen der Teuerung der Lebensmittel
anzumieten, da ein Pud Mehl 40 Rubel. ein Pud Reis
18 Rubel kostct.
Bezirk Assakin. Die Baumwollaussaat ist be-
Idet. Umackerungen sind nicht vorgekommen; mit
Nasser und Arbeitskräften ist man zur Genüge ver-
lorgt. Arbeiter erhalten 4 bis 5 Rubel Tagelohn.
ezirk Margelan. Die Baumwollaussaat wurde
! 8.,21. Mai beendet. Wasser ist nicht genügend
vorhanden: an Arbeitskräften fehlt es nicht. Die erste
Hehäufelung der Baumwollstanden wurde rechtzeilig
bugeführtt. Arbeitslöhne mit Beköstigung durch die
5 Aber-stellen sich auf 2 Rubel, bei eigener Kost auf
wr Wezirt Andidschan. Die Baumwollaussaat
urde an einzelnen Stellen am 15./28. April beendet.
lungesät wurden 2 bis 5 v. H. der gesamten Anbau-
K#che, In einigen Gegenden fehlt es an Wasser. An
rbeitern war kein Mangel. Arbeitslöhne bei freier
bost betragen 3 bis J Rubel täglich.
Sie Sebiet Samarkand. Bezirk Katta KRurgan.
nicht anmwollaussaat ist beendet. Umackerungen sind
Atheivorgelommen. Wasser war wenig vorhanden:
Ieitslöhne betragen 3 Rubel 50 Kop. bis 5 Rubel.
MIUu Bezirl. Die Baumwollaussaat
Mit r am 10. 23. Mai beendet. Umgesät ist wenig.
e Wasser ist ein Teil der Saaten in ansreichender
Aenge versorgt. Arbeitskräfte sind wenig vorhanden.
!) Vgl. „D. Lol. Bl.“ 1917, S. 220.
Chiwa. Bezirk Nowo-Urgeni. Die Baumwoll-=
aubaufläche macht nur 10 v. H. aus, im Vergleich zum
vorigen Jahre die Hälfte. Arbeitskräfte sind in ans-
reichender Menge zu haben; Tagelöhner erhalten bei
freier Beköstigung 1 Rubel 50 Kopeken, bei eigener
Kost 2 Rubel 50 Kopeken.
Syr-Darjsa-G.biet. Bezirk Taschkent. Die
Baumwollaussaat wurde am 20. Mai/2. Juni zu Ende
gebracht, an cinzelnen Stellen mußte umgesät werden.
An Arbeitskräften war kein Mangel, man zahlt 3 bis
5 Rubel bei freier Kost, die mit 1 Rubel 50 Kopeken
bis 2 Rubel berechnet wird. Die Anbaufläche hat im
ganzen um 50 v. H. abgenommen.
(Nach d. Torg. Prom. (iaz. Nr. 119
vom 14./27. Juli 1917.)
Ciberia.
Zeitweilige Außerkraftsetzung des Gesetzes
über die Offnung des Laudes für den fremden
Handel.
Ein Gesenz vom 6. November 1916 — veröffentlicht
am 20. November 1916 — verordnet:
Abschnitt 1. Mit und unmittelbar von der An-
nahme des gegenwärtigen Gesetzes ab wird und ist
hierdurch das in der Tagung 1908/1909 der Gesetz-
gebenden Körperschaft angenommene Gesetz, betitelt
„Gesetz. betreifend die Zulassung ausländischer Per-
sonen oder Firmen jeder Staatsangehörigkeit, die in
einem der ordentlichen Eingangshäfen (Ports of entr
eine Handelsniederlassung haben“, während der Dauer
des gegenwärtigen enropäischen Krieges und während
eines begrenzten geitabschnitts von drei Jahren da-
nach außer Kraft gesestzt.
Abschnitt 2. Allen ansländischen Personen oder
Firmen, die gegenwärtig im Innern oder an Küsten-
plägen, die keine Eingangshäfen sind, eine Handels-
niederlassung haben, wird eine Frist von drei Monaten,
gerechnet von der Annahme des gegenwärtigen Gesetzes
ab, gewährt zur Abwicklung ihrer Geschäfte in den
genannten Plätzen und zum Abzuge von dort. Jede
ausländische Person oder Firma, die in dieser Republik
ansässig ist oder eine Handelsniederlassung hat und
nach der hier für ihren Abzug aus den genaunten
Nicht-Eingangshäfen vorgeschriebenen Frist in anderen
als den ordentlichen Eingangshäfen dieser Republik
ansässig oder handeltreibend betroffen wird, soll durch
den Generalstaatsanwalt wegen Verletzung des Ge-
setzes, betreffend die Eingangshäfen, vor die Gerichte
dieser Republik gestellt und, wenn überführt, in eine
Geldstrase von 1000 Dollar für jede Verletzung ge-
nommen werden.
Abschnitt 3. Bei Ablauf der jür die Dauer den
Außerkraftsetzung des genanuten Gesetzes bestimmten,
in Abschnilt 1 des vorliegenden Gesetzes bezeichneten
Frist hat der Präsident in seinem Jahresbericht an die