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liche Gesellschaft von Turkestan ein, die am 12. 25. Mai
d. Is. folgenden Beschluß faßte:
1. Eine Normierung der Baumwollpreise ist. im
Staatsinteresse als wünschenswert anzuerkennen:
2. alle Ergengnisse des Baumwollanbaues müssen
normierte Preise erhalten; 3. eine Normiermg der
Baumwollpreise ist nur unter der Bedingung vorzu--
nehmen, daß die Bevölkerung mit allem Erforderlichen
zu normierten Preisen versorgt wird; 4. die Normie-
rung ist nicht vor dem Juli einzuführen: 5. in Tur-
kestan ist sie unbedingt nur unter Beteiligung der Er-
zeuger selbst durchzuführen, und 6. eine Kommission
zur Vorbereitung der Materialien für diese Frage ist
zu ernennen.
Die bereits gewählte Kommission hat mit der
Sammlung der erforderlichen Materialien durch ver-
schiedene Umfragen in allen Baumwolle bauenden
Gebieten des Landes begonnen und ist mit einigen
Organisationen, die nach derselben Richtung arbeiten,
in Verbindung getreten.
(Nach d. Torg. Prom. Gaz. Nr. 171
vom 12./26. August 1917.)
Französische Kolonien.
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen
der Neu-Hebriden nach Frankreich und
Neu-Kaledonien.
Durch eine Verokhung der Französischen Rc-
gierung vom 25. Juli 1 t die Meng ao, die
von den französischen A#bbschist die Dieu auf den Neu-
Hebriden stammt und in der Zeit vom 1. Juli 1916
bis 30. Juni 1917 auf Grund der Verordnungen vom
12. November 1901 und vom 16. April 1904 nach Frank-
0 und Neu-Kaledonien eingeführt werden darf, aui
350 000 kg festgesetzt worden.
(„Nournal officiel de lu Républiquc Fraucnise.)
Britisch-Westindlen (St. Vincent).
Ausfuhr entkernter Baumwolle im Jahre 1916.
Die Ausfuhr entkernter Baumwolle aus St. Vin-
cent im Jahre 1916 belief sich auf 258 896 engl.
Pfund im Werte von 15261 L gegen 378 162 Pfund
im Werte von 22 114 L im Jahre 1915. An Linters
wurden 1225 Pfund im Werte von 21 L ausgeführt.
(Nach The Bonrd of Trade Journal.)
Ugonda-Schutgeblet.
Ausfuhr entkernter und nichtentkernter
Baumwolle im Jahre 1916.
Nach einem Berichte des Zolldirektors in Entebbe
betrug im Jahre 1916 die Ausfuhr von entkernter
Baumwolle 8 825 524 engl. Pfund gegen 9 545 932
Pfund im Jahre 1915; an nichtentkernter Baumwolle
wurden ausgeführt 3630 Pfund gegen 948 087 Pfund
im Vorjahr.
(Nach The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
London als Weltmarkt für Gummi.
Den Mitteilungen des norwegischen Oplyenings=
kontoret for Naringsveiene vom 29. September 1917
wird folgendes entnommen:
Im Gummihandel hat London lange eine führende
Stellung eingenommen, die hauptsächlich den großen
Gummipflangungen zu verdanken war, welche die
Briten auf Ceylon und auf der Halbinsel Malakkla
angelegt haben. Im Jahre 1916 trat jedoch ein Rück-
gang ein.
Londons Warenbewegung in diesem Artikel betrug:
Einfuhr Wiederausfuhr
1911 68 700 50 000
1915 81800 64 000
1916 78800 19 500
In den erstgenaunten zwei Jahren ging etwas
mehr als die Hälfte des Deligemmihandels über
London, 1916 nur noch 44 #5 war teilweise
em Mangel an Tonangehrnte und sachlirichrer Ver-
senkungen guguschreiben, jedoch auch dem Umstand, daß
sich die Ergeugungsländer selbst zu Gummimärkten
ausgestaltet haben.
Amerika begann allmählich, sich von Nufuhren
aus London unabhängig zu machen. Der Mal aiische
Staat erließ Ende 1916 das sogenannte „War ene
tion Enactmem “, das am 1. Jannar 1917 in Kraft
trat und deutlich gegen die amerikanische Gummipolizik
Verichtet ist. Jenes Gesetz, das Ausfuhrzölle auf Gummi
und Zinn einführte, trifft nämlich die britischen
Plantagenbesiver, die von ihrem Verdienst aus
der Gummiausfuhr Einkommenstener bezahlen. Somit
ist das Gesetz in Wirklichkeit gegen die amerikanischen
ummifabriken gerichtet, die durch Ankauf großer An-
pilanzungen auf Malakka dort festen Fuß zu fassen
suchten
Das Vorgehen der Amerikaner und Japaner sowie
die Gefahren des Tauchbootkriegs haben dazu geführk,
daß sich Gummimärkte in Singapore,
Colombo und New vork gebildet haben. Der Marlt
in Singapore beruht ganz auf japanischer Initiative.
und die Japaner bezeigen überhaupt in Ostindien eine
Unternehmungslust, die beweist, daß die „gelbe Ge-
fahr“ nicht lediglich eine Phrase ist.
Die japanische „Muhara Mining Co.“ hat auf der
Insel Volneo“ 2550 Acres fünsjährige Gummianlagen
erworben und ist im Begriff, eine besondere Gesellschat
zu gründen, die sich damit befassen wird, in großem
Umsang Gummianlagen in Niederländisch-Oslindien
aufgukaufen und gu betreiben.
Unter diesen Umständen wird Großbritamien
laum seine Stellung als Vermittlerin des Gummi-
Welkhandels behaupten können, selbst nicht, wenn die-
jenigen Zwangsmittel angewendet werden sollten, die
von einzelnen britischen Fachblättern empfohlen werden.
Den Vereinigten Staaten ist es bereits gelungen, jich