Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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liche Gesellschaft von Turkestan ein, die am 12. 25. Mai 
d. Is. folgenden Beschluß faßte: 
1. Eine Normierung der Baumwollpreise ist. im 
Staatsinteresse als wünschenswert anzuerkennen: 
2. alle Ergengnisse des Baumwollanbaues müssen 
normierte Preise erhalten; 3. eine Normiermg der 
Baumwollpreise ist nur unter der Bedingung vorzu-- 
nehmen, daß die Bevölkerung mit allem Erforderlichen 
zu normierten Preisen versorgt wird; 4. die Normie- 
rung ist nicht vor dem Juli einzuführen: 5. in Tur- 
kestan ist sie unbedingt nur unter Beteiligung der Er- 
zeuger selbst durchzuführen, und 6. eine Kommission 
zur Vorbereitung der Materialien für diese Frage ist 
zu ernennen. 
Die bereits gewählte Kommission hat mit der 
Sammlung der erforderlichen Materialien durch ver- 
schiedene Umfragen in allen Baumwolle bauenden 
Gebieten des Landes begonnen und ist mit einigen 
Organisationen, die nach derselben Richtung arbeiten, 
in Verbindung getreten. 
(Nach d. Torg. Prom. Gaz. Nr. 171 
vom 12./26. August 1917.) 
Französische Kolonien. 
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen 
der Neu-Hebriden nach Frankreich und 
Neu-Kaledonien. 
Durch eine Verokhung der Französischen Rc- 
gierung vom 25. Juli 1 t die Meng ao, die 
von den französischen A#bbschist die Dieu auf den Neu- 
  
Hebriden stammt und in der Zeit vom 1. Juli 1916 
bis 30. Juni 1917 auf Grund der Verordnungen vom 
12. November 1901 und vom 16. April 1904 nach Frank- 
0 und Neu-Kaledonien eingeführt werden darf, aui 
350 000 kg festgesetzt worden. 
(„Nournal officiel de lu Républiquc Fraucnise.) 
Britisch-Westindlen (St. Vincent). 
Ausfuhr entkernter Baumwolle im Jahre 1916. 
Die Ausfuhr entkernter Baumwolle aus St. Vin- 
cent im Jahre 1916 belief sich auf 258 896 engl. 
Pfund im Werte von 15261 L gegen 378 162 Pfund 
im Werte von 22 114 L im Jahre 1915. An Linters 
wurden 1225 Pfund im Werte von 21 L ausgeführt. 
(Nach The Bonrd of Trade Journal.) 
Ugonda-Schutgeblet. 
Ausfuhr entkernter und nichtentkernter 
Baumwolle im Jahre 1916. 
Nach einem Berichte des Zolldirektors in Entebbe 
betrug im Jahre 1916 die Ausfuhr von entkernter 
Baumwolle 8 825 524 engl. Pfund gegen 9 545 932 
Pfund im Jahre 1915; an nichtentkernter Baumwolle 
wurden ausgeführt 3630 Pfund gegen 948 087 Pfund 
im Vorjahr. 
(Nach The Board of Trade Journal.) 
  
Vermischtes. 
London als Weltmarkt für Gummi. 
Den Mitteilungen des norwegischen Oplyenings= 
kontoret for Naringsveiene vom 29. September 1917 
wird folgendes entnommen: 
Im Gummihandel hat London lange eine führende 
Stellung eingenommen, die hauptsächlich den großen 
Gummipflangungen zu verdanken war, welche die 
Briten auf Ceylon und auf der Halbinsel Malakkla 
angelegt haben. Im Jahre 1916 trat jedoch ein Rück- 
gang ein. 
Londons Warenbewegung in diesem Artikel betrug: 
Einfuhr Wiederausfuhr 
1911 68 700 50 000 
1915 81800 64 000 
1916 78800 19 500 
In den erstgenaunten zwei Jahren ging etwas 
mehr als die Hälfte des Deligemmihandels über 
London, 1916 nur noch 44 #5 war teilweise 
em Mangel an Tonangehrnte und sachlirichrer Ver- 
senkungen guguschreiben, jedoch auch dem Umstand, daß 
sich die Ergeugungsländer selbst zu Gummimärkten 
ausgestaltet haben. 
Amerika begann allmählich, sich von Nufuhren 
aus London unabhängig zu machen. Der Mal aiische 
Staat erließ Ende 1916 das sogenannte „War ene 
tion Enactmem “, das am 1. Jannar 1917 in Kraft 
  
trat und deutlich gegen die amerikanische Gummipolizik 
Verichtet ist. Jenes Gesetz, das Ausfuhrzölle auf Gummi 
und Zinn einführte, trifft nämlich die britischen 
Plantagenbesiver, die von ihrem Verdienst aus 
der Gummiausfuhr Einkommenstener bezahlen. Somit 
ist das Gesetz in Wirklichkeit gegen die amerikanischen 
ummifabriken gerichtet, die durch Ankauf großer An- 
pilanzungen auf Malakka dort festen Fuß zu fassen 
suchten 
Das Vorgehen der Amerikaner und Japaner sowie 
die Gefahren des Tauchbootkriegs haben dazu geführk, 
daß sich Gummimärkte in Singapore, 
Colombo und New vork gebildet haben. Der Marlt 
in Singapore beruht ganz auf japanischer Initiative. 
und die Japaner bezeigen überhaupt in Ostindien eine 
Unternehmungslust, die beweist, daß die „gelbe Ge- 
fahr“ nicht lediglich eine Phrase ist. 
Die japanische „Muhara Mining Co.“ hat auf der 
Insel Volneo“ 2550 Acres fünsjährige Gummianlagen 
erworben und ist im Begriff, eine besondere Gesellschat 
zu gründen, die sich damit befassen wird, in großem 
Umsang Gummianlagen in Niederländisch-Oslindien 
aufgukaufen und gu betreiben. 
Unter diesen Umständen wird Großbritamien 
laum seine Stellung als Vermittlerin des Gummi- 
Welkhandels behaupten können, selbst nicht, wenn die- 
jenigen Zwangsmittel angewendet werden sollten, die 
von einzelnen britischen Fachblättern empfohlen werden. 
Den Vereinigten Staaten ist es bereits gelungen, jich
	        
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