Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

2.)  Civil-Senat.

Am  5.  April  wurde:

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg
  zwischen  Johann  Martin  Schöberle,
von  Thailfingen,  Beklagten,  Anten,  und
Jehann  Georg  Egeler  von  da,  Klger,
Aten,  elne  fubsidiarische  Klage  betreff#end,
  das  erstrichterliche  Urtheil  bestärigt
und  Appellant  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
  verfällt;

#a.  das  in  der  Appellationssache  von  bem
Oberamtsgerichte  zu  Urach  zwischen  Samuel
  und  Friedrich  Lieb,  von  Dettingen,

  Beklagten,  Anten,  und  Deter

Rath  dafelbst,  Kläger,  Aten,  Entschábigungs-Ansprüche
  betreffend,  angebrachte
Gesuch  um  Restktution  gegen  die  Verséumung
  der  Appelletions-Fatalien  als
unbegründer  von  Amtes  wegen  verworfen;
3.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Sulz  zwischen  Frieverich
Haigis,  Bärenwirth  in  Holzhausen,
Beklagten,  Anten,  und  der  Ebefrau  des
Kaufmanns  Gottlieb  Vaihinger  zu  Sulz
cum  curatore,  Klágerin,  Atin,  Schuldsorderungen
  betreffeub,  wegen  Versänmung
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  der.
Beschwerde-Schrlft,  die  gegen  ein  Erkenniniß
  der  Kbnigl.  Justiz-Retardaten=Cemmission
  ergriffene  Berufung,  unter

Verurtheilung  des  Axppellamen  in  die
dadurch  veranlaßten  Kosten  für  verl  assen
erkannt.

Am  2.  April  ist:

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4,  das  im  Wege  des  Rekurses  angebrachte

Gesuch  des  Bierwirths  Peter  Wehle,
don  Grünmektstetten,  um.-  Aufbebung
des  von  dem  Oberamtsgerichte  zu  Herb
ausgesprochenen  Gant--Erkenntnisses  durch
Ordination  erledigt  worden.

Am  1.  April  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg,
als  Remissions  =  Gericht  zwischen  dem
Weingärtner  Jakob  Walblinger,  von  Tübingen,
  Kläger,  Anten,  und  den  Mitgliedern
  des  im  Jahr  :794  bestandenen
Stadtgerichts  daselbst,  Beklagten,  Aben,
elne  Subsidiar-Klage  betreffend,  dke  ergriffene
  Berufung  wegen  versumter
Nothfeist  zu  Anmeldung  der  Appellation,
unter  Berurthelilung  des  Anten  in  die
Kosten  dieser  Instanz  weggewiesen;

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  zu  Urach  zwlschen  Simon

Leuze,  nebst  Johannes  Rall  von  Chnintzen,

  Beklagten,  Anten,  Wieder-Anten,

  und  dem  Martin  und  Jakob  Maier

daselbst,  Klägern,  Aten,  Wleder-Aten,

Dienstbarkelt  einer  Einfahrt  betreffend,
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