gemacht zu haben, wenigstens ist bekannt, daß Ilgen dem kaiserlichen Unterhändler
noch am 10. Oktober geradezu erklärte, er möchte lieber auf dem
Rückwege nach Berlin den Hals brechen, als durch Abschließung der kaiserlichen
Traktate die königliche Familie in ihren wichtigsten Interessen kränken.
Hier galt es allerdings Versprechungen gegen Versprechungen, und es kam
darauf an, wem man den meisten Glauben beimessen sollte. Auf der einen
Seite stand der Kaiser, sein oberster Lehnsherr, der seine Pflicht in Anspruch
nehmen konnte, auf der andern auswärtige Mächte, die ihn von dieser Pflicht
abwendig machen wollten; hier wie er meinte, redliche Deutsche, dort Fremde,
namentlich Franzosen, denen man nicht trauen durfte; für sie führten das
Wort in hübschen Formen sich bewegende Diplomaten, während auf der andern
Seite ein, seiner Meinung nach, ehrlicher Kriegsmann in täglich gewohnter
Weise mit ihm sprach. Dies ergiebt sich auch aus den Aeußerungen des Königs.
„Von den Allürten, sagte er, hat man nichts als Amüsement zu erwarten, die
Kastanien soll man ihnen aus dem Feuer holen, und wenn es glücklich geht,
wollen sie profitiren, im Unglück aber den Kopf aus der Schlinge ziehen. Mit
mir geht es nicht an, sondern ich will al pari traktiret sein. An des Kaisers
guter Intention zweifle ich um so weniger, weil der Herr General sich
nicht, wenn es dem kaiserlichen Hof kein rechter Ernst wäre, würde
gebrauchen lassen, und ich bin von seiner Ehrlichkeit, als einem
braven Offizier, vollkommen überzeugt“.
So ist denn der Abschluß des geheimen Vertrages von Wusterhausen
vom 12. Oktober 1726 nicht schwer zu begreifen. Die Grundlage bildete der
Kronvertrag von 1700, das ewige Bündniß (i. J. 1686) und die durch die
pragmatische Sanktion von 1713 vom Kaiser eingeführte Erbfolgeordnung in
den österreichischen Erbländern. Beide Theile gewährleisteten gegenseitig alle
ihre Länder, wobei der Kaiser im Fall eines Krieges 12,000, der König 10,000
Mann zu stellen versprach. Für Italien und Ungarn jedoch hatte Letzterer keine
Verpflichtung. Russische und polnische Angelegenheiten wollten beide Mächte
einander vertraulich mittheilen. In Bezug auf die Jülichsche Erbschaft versprach
der Kaiser die Anwendung seines ganzen Einflusses, daß nach dem Abgange
der Pfalz-Neuburgischen Linie das Herzogthum Berg und die Grasschaft Ravenstein
an Preußen abgetreten werde. Ausdrücklich war hinzugefügt: „Dafern
diese Condition wegen der eventualen Cedirung des Herzogthums Berg an Seine
Königliche Majestät von Preußen, abseiten Ihrer kaiserlichen und katholischen
Majestät nicht erfüllt, und das Haus Pfalz-Sulzbacher Linie zu solcher Cession
binnen oben dazu anberaumten sechs Monaten nicht disponirt werden könnte,
so verfällt diese Allianz in totum dergestalt, daß dieselbe alsdann, als ob fie
niemalen geschlossen worden wäre, angesehen werden soll.“
Diese Klausel schien Friedrich Wilhelm I. in Bezug auf seine sonstigen
diplomatischen Verbindungen vollkommen sicher zu stellen, und ihm für die Zukunft
freie Hand zu lassen; allein wie schon oben bemerkt, hatte man in Wien richtiger