Nro. 82. 1819. 859
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Donnerstag, 9. December.
I. Unmittelbare Köntgliche Deerete.
Königliche Berordnung.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Wir sinden Une durch verschledene, zur ständischen Mitwirkung geelgnete Lankes,
Angelegenheiten veranlaht, eine Versammlung der Stände Unseres Königreichs einzuberufen.
Zur Cröffnung derselben, in Unserer ersten Haupt= und Restdenzstodt Stuttgart,
baben Wir den 1(5. Jänner des nächstkommenden Jahres bestimmt, und wellen
demnach, daß die Mitglleder belder Kommern zur Vorlegung und Präfung der Legselmatienen,
wozu Wir für diehmal noch eine besondere Commission ernennen werden, zwei
Tage vor dem erwähnten Termine sich dahser einfinden.
Unser Minister des Innern ist beauftragt, die zur Bekonntmachung und W
des gegenwärtigen Reseripts erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Stuttgart den 6. December 1819.
Wilhelm.
Der Minlster des Innern "
v. Otto.
Auf Befebl des Koͤnigs:
der Staats-Sekretär
Vellnagel.
—