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des Staats, eher Verbrechen zu verhindern als
Verbrechen zu bestrafen. Warte man erst, bis die
schädliche Schrift gedruckt, ausgetheilt sey, so erwarte man
die Vollendung des Verbrechens; wenn hingegen eine vorsichtige
Bücher-Censur noch zuvorkomme, daß ein solches
Pasquill oder revolutionäre Schrift nicht gedruckt werde,
nicht in's Publikum komme, so werde das Verbrechen verbindert.
Unstreitig ist es höhere Staats-Weisheit, Verbrechen
noch vor ihrer vollendeten Genesis zu verhindern, als
die vollendeten zu bestrafen. Aber es muß dieß so geschehen
koönnen, VJaß nicht aus der Art der Verhinderung
ein größerer Nachtheil entspringt, als das vollendete
Verbrechen selbst veranlaßt hätte: Dieß
wäre nun wohl hier der Fall. So bald eine Bücher Censur,
und eine recht vorsichtige, ihr Amt mit vollem Nachdruck
verrichtende Bächer-Censur, in einem Lande ist, so verliert.
sich fast alle theilnehmende Aufmerksamkeit des Publikums
auf die Landes-Constitution und ihre unverrückte Erhaltung;
denn der Censor ist ein Mann der Regierung, oder von
dem aufgestellt, dessen Fehler oder Ungerechtigkeiten der Schriftsteller
zu tadeln unternimmt, er ist also gerade von der Parthie
dessen, gegen welchen der Letztere auftritt. Wie ist es
vun gedenkbar, daß er dem Schriftsteller den gehörigen freien,
unbeengten Spielraum lassen werde? — Wendet man die
bei dieser Rechtfertigung zu Grunde liegende Idee, Verbrechen
verhüten zu wollen, auch auf andere Fälle an, zu. welchen
despotischen Maaßregeln und Einrichtungen führt sie
nicht? Umtersuchung des Vermdgens-Zustandes der Bürger,
damit nicht Verschwendung, unrechtmäßige Art sich zu nähren
stattfinden könne; Keuschheits-Commissionen u. s. w. —
doch hier ist der Schaden, der daraus entsteht, wie n scheint,
. Splielers Polltit.