Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

W 40 e# 
2. IA Ifd. Nr. 6. 
Unter b und ist „Karmesinrote“ zu streichen. Hinter Kragenpatten ist zu setzen: 
„aus feldgrauem Abzeichentuch“ und hinter Kolbenstickerei „in der Mitte der Stiickerei ein 
etwa 1,5 mm breiter Spiegel von der Farbe des Waffenrockkragens.“ 
Unter d bis k sind die Worte „mit folgenden Abweichungen“ bis einschließlich „Litzen- 
stickerei“ zu streichen. Dafür ist zu setzen: „Kragenpatten aus feldgrauem Abzeichentuch mit 
verkleinerter mattgrauer Silberstickerei, auf der Mitte der Hauptteile und vor den Kapellen 
eine etwa 1,5 mm starke mattversilberte Schnur. In der Mitte der Stickerei ein etwa 
1,5 mm breiter Spiegel von der Farbe des Waffenrockkragens.“ 
Ferner sind im Anschluß an die vom Preußischen Kriegsministerium veröffentlichten 
Anderungen an den Anzugsbeschreibungen zur O. Bkl. B. folgende Ergänzungen bzw. 
Anderungen vorzunehmen: 
. Unter „Vorbemerkungen“ ist nachzutragen: 
„7. Die Bestimmung beszüglich Trageweise des Degens für Offiziere usw. zum feld- 
grauen Mantel gilt auch für die Offiziere usw. der Schutztruppen (A. V. Bl. 1916, Nr. 183).“ 
Bezüglich der Sanitätsoffiziere ist die Beschreibung, wie folgt, zu ändern: 
a) Lfd. Nr. 6 sind die Worte „matter goldener Litzenstickerei“ zu streichen und dafür zu 
setzen: „mattgrauer Silberstickerei, auf der Mitte der Hauptteile und vor den Kapellen 
eine etwa 1,5 mm starke mattvergoldete Schuur.“ 
b) Lfd. Nr. 18. Die Bezeichnung „Feldbinde“ ist durch „Schärpengurt“ zu ersetzen. 
c) Lfd. Nr. 19. „Feldkoppel“ ist folgende Beschreibung nachzutragen: „Wie zu l 
Nr. 19; Schloß wie zu l C Nr. 18, jedoch matt."“ 
. „Ausführungsbestimmungen“ 2. 
In der 2. Zeile hinter „werden“ ist einzufügen: 
„Bei Mangel an geeignetem Grundtuchstoff dürfen Kragen von feldgrauem Abzeichen- 
tuch verwendet werden.“ 
6. I A lfd. Nr. 1. Helm. 
In der 5. Zeile ist statt „ovalen“ „kreisförmigen“ zu setzen. 
— 
- 
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen ständigen Hilfs- 
arbeiter im Reichs-Kolonialamt, Regierungsrat Dr. Brill, zum Geheimen Regierungsrat und vor- 
tragenden Rat im Reichs-Kolonialamt und den bisherigen Regierungsbaumeister Wilsdorf zum 
ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt unter Verleihung des Charakters als Regierungs= und 
Baurat zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Residenten beim Kaiser- 
lichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Dr. Kandt den Charakter als Geheimer Regierungsrat 
zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden 
Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Ober-Regierungsrat Straehler die Genehmigung zur Aun- 
nahme und Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser der Osmanen ihm verliehenen Osmanié-= 
Ordens zweiter Klasse zu erteilen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen 
Geheimen Kanzleidiener im Reichs-Kolonialamt Hudy das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 
  
Soweit bekannt geworden, sind von den Beamten des Reichs-Kolonialamts weiterhin 
— vgl. zuletzt „Deutsches Kolonialblatt“ 1917, Nr. 24, S. 2966 nausgezeichnet worden: 
" mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse: 
Geheimer Kanzleidiener, Bizefeldwebel der Landwehr Gran, 
Hilfskanzleidiener, Offizierstellvertreter Dittrich.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.