Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

         

 

 

e  Rentenkupon
für  die
Aktie  *7  der  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft.
—  —  Mark  (in  Buchstaben  —)  hat  der  Inhaber  dieses
Kupons  vom  2.  Januar  —  ab  aus  der
tt  oder  der  Kasse

 

 

zu  erheben,  sofern  nicht  inzwischen  die  Auflörung

  der  Gesellschaft  gemäß  §.  8  des  von  der  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft
31.  Oltober

unter  dem  ##.  Mo  nuu  1883  mit  dem  Staate  abgeschlossenen  Vertrages  (Gesetz
Samml.  de  ..jerfolgt  sein  sollte.

Dieser  aupen  wird  ungültig  und  werthlos,  wenn  er  nicht  binnen  4  Jahren
nach  dem  Fälligkeitstermine  zur  Zahlung  präsentirt  wird.

„den  ——  ten  —  18—

 

(Trockener  Stempel.)  (Unterschrift  in  Faesimile.)

Talon

zu  der

Aktie  er  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  im  Jahre  —  gegen  Einlieferung
desselben  die  zu  der  vorbezeichneten  Aktie  auszufertigende,.  Serie  der
Rentenkupons  pro  bis.  einschließlich,  sofern  nicht  von
dem  Inhaber  der  Aktie  bei  der  unterzeichneten  Behörde  rechtzeitig  Widerspruch

erhoben  wird,  in  welchem  Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  an  den  Inhaber
  der  Aktie  erfolgt.

den  —  —

(Trockener  Stempel.)  (Unterschrift  in  Faesimile.)

(Nr.  8970.)  9°