Schutztruppen.
Verfügung des Kriegsministers vom 6. Dezember 1918.
Fonck, Hauptmann, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird mit Gültig-
keit auch für das Friedensverhältnis im Telegraphen-Bataillon Nr. 3 angestellt.
Verfügung des Kriegsministers vom 16. Dezember 1918.
Oberleutnant v. Oppen, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird mit
Gültigkeit auch für das Friedensverhältnis im Heere im Feldartillerie-Regiment Nr. 6 angestellt.
Gutjahr, Hauptmann, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird mit
Gültigkeit auch für das Friedensverhältnis im Feldartillerie-Regiment Nr. 38 angestellt.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 27. Dezember 1918.
Freiherr v. Hadeln, Oberleutnant in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, scheidet
mit dem 10. Jannar 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Militärdienste aus.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 4. Jannar 1919.
Suling, Oberleutnant in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, scheidet mit dem
22. Jannar 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Prenßische Militärdienste ans.
Verfügung des Kriegsministers vom 8. Jannar 1919.
Der Oberleutnant Freiherr v. Hadeln, bisher in der Schuttruppe für Deutsch-Südwest-
afrika, wird mit dem 11. Jannar 1919 mit Wirkung auch für das Friedensverhältnis im 4. Garde-
Feldartillerie-Regiment angestellt.
Verfügung des Kriegsministers vom 23. Jannar 1919.
Oberleutnant Suling, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird mit
Gültigkeit auch für das Friedensverhältnis im Infanterie-Regiment Nr. 77 wiederangestellt.
Uachrufe.
Oberstabsarzt a. D. Dr. Alexander Becher f.
In der Nacht vom 1. zum 2. Weihnachtsfeiertage entschlief sauft ohne vorhergegangene
Krankheit infolge eines Herzschlages der Oberstabsarzt a. D. und Geheimer Medizinalrat
Herr Dr. Alexander Becker,
Ritter des Eisernen Krenzes 2. Klasse, des Roten Adler-Ordens 4. Klasse mit Schwertern
und anderer hoher Orden.
Der Entschlafene hat von 1889 bis 1900 der Wissmanntruppe und später der Schußtruppe
von Ostafrika angehört und hat in ihr sowohl anfangs als Truppenarzt in den Gefkechten mit auf-
ständischen Arabern, wie später als Leiter und Organisator des Sanitätsdienstes Vorbildliches geleistet.
Bei Kriegsausbruch stellte er seine Kräfte wieder dem Vaterlande zur Verfügung und hat
ihm bis zu seinem Tode als Leiter der militärischen und zivilen Medizinalangelegenheiten im Reichs-
Kolonialamt unermüdlich gedient.
Mit aufrichtiger Trauer stehen wir am Grabe dieses pflichttreuen Mannes, der allzeit seinen
Kollegen ein geschätzter Mitarbeiter, seinen Freunden ein treuer Freund und guter Kamerad und
seinen Untergebenen ein wohlwollender Vorgesetzter war.
Berlin, den 31. Dezember 1918.
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt.
Strümpell.