Preußen. 179
gefaßten Beschluß. Dann verkündet Herr v. Bismark den Schluß
der Session.
Schlußrede des- Präsidenten Grabow: „Zufolge der nun schon drei
Jahre hindurch unterbliebenen gesetzlichen Regelung der einseitig durchgeführten
Armee-Reorganisation ist in dieser für Preußen's junges Verfassungsleben
bedeutungsvollsten Session ein schwerer Conflict ausgebrochen, welcher
die Einheit zwischen Fürst und Volk, auf deren unverkümmerte Erhaltung
ich beim Antritt meines Amtes hingewiesen habe, welcher das sie umschließende
Band, unsere Verfassung, zu bedrohen scheint. Möge es unserem Könige
gelingen, ihn zu lösen. Das ist unser Aller, das ist der einstimmige
Wunsch des ganzen Landes. Möge aus ihm unsere bereits geschädigte Verfassung
neu gekräftigt hervorgehen. Mit dem Ausdrucke der Liebe für unsern
König und unsere Verfassung lassen Sie uns diese Sitzung schließen: Hoch
Se. Maj. unser unverändert auf der beschworenen Verfassung stehender König
Wilhelm I.1! Hoch Preußen's beschworene Verfassung, das unzerstörbare
Bollwerk seiner Freiheit! und nochmal Hoch! und immer Hoch!"“
Die Abgeordneten stimmen begeistert in den Ruf ein und verlassen
den Saal. Nachmittags findet im weißen Saale des kgl.
Schlosses der officielle Schluß der Landtags-Session statt; der
Ministerpräsident v. Bismark-Schönhausen verliest die Schlußrede:
„Die Regierung Sr. Maj. des Königs hat Ihnen bei dem Beginn Ihrer
Berathungen die Gründe dargelegt, welche sie bewegen mußten, Ihre
Thätigkeit nur für die Erledigung der dringendsten Angelegenheiten in Anspruch
zu nehmen. Die Ihnen gemachten Vorlagen haben sich daher vornämlich
auf die Finanzgesetze für die laufende Verwaltung, auf eine Reihe
von Staatsverträgen und mehrere Gesetzentwürfe beschränkt, deren baldige
Genehmigung im Interesse der materiellen Wohlfahrt des Landes wünschenswerth
erschien. Unter den vorgelegten Verträgen ist der mit Frankreich abgeschlossene
Handels= und Schifffahrtsvertrag von hervorragender Wichtigkeit.
In der einmüthigen Zustimmung, welche Sie demselben, sowie dem Gesetze
über die Eingangs= und Ausgangsabgaben ertheilt haben, erkennt die Regierung
Sr. Maj. des Königs eine Bürgschaft dafür, daß die wirthschaftlichen
Grundsätze, auf welchen der Vertrag beruht, fortan die Grundlage
der Handelspolitik Preußens's bilden werden. Diese in der Nothwendigkeit
der Entwickelung des freien Verkehrs begründete Politik ist dem
preußischen Staate durch Keine Interessen und seine Traditionen vorgezeichnet,
und auch von einem Theile seiner Zollverbündeten, als dem Bedürfnisse
des gesammten Zollvereins entsprechend, bereits anerkannt ... Die Regierung
Sr. Maj. des Königs hat zu beklagen, daß die Berathungen über
den Staatshaushaltsetat für das Jahr 1862 zu einer gesetzlichen
Feststellung desselben nicht geführt haben. Sie glaubt seit dem Beginn der
Session ihre Bereitwilligkelt bethätigt zu haben, auf alle Anträge der Landesvertretung,
welche sie ohne Benachtheiligung wesentlicher Staatsinteressen
für ausführbar halten durfte, einzugehen. In diesem Bestreben wurde der
Staatshaushalts-Etat für das laufende Jahr in einer sehr ausgedehnten
Specialität der Titel und zugleich der Etat für das Jahr 1863, damit auch
dieser noch vor Ablauf des Jahres festgestellt werden könnte, vorgelegt.
Durch den Fortfall der Steuerzuschläge sind die Lasten des Landes auf das
frühere Maß zurückgeführt und dieser Ausfall der Staatseinnahmen vornämlich
durch eine erhebliche Ermäßigung der Militärausgaben ausgeglichen
worden. Dagegen hat die Regierung Sr. Maj. des Königs den Beschlüssen
des Hauses der Abgeordneten, nach welchen die größtentheils bereits verwendeten
Kosten der Reorganisation des Heeres und andere unentbehrliche Ausgaben
für das laufende Jahr abgesetzt werden sollten, nicht beitreten können.
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