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eine besondere Commission er nannt, welcher Wir die resp. Leitung und Bearbeitung
dieser Angelegenheiten uͤbertragen haben.
In Folge der von Uns in der Verwaltung getroffenen Anordnungen, erhalten
mehrere Glieder dieser Commission eine anderweitige Bestimmung, welche denselben
die Theilnahme an diesen Geschaͤften nicht mehr gestattet.
Da Wir indessen die Bearbeitung dieser vielseitig wichtigen Angelegenheiten
möglichst beschleunigt wissen wollen, haben Wir für die Erreichung dieser Unserer
Absicht verordnet, wie solgt:
8. 1.
Wir übertragen dem Präsidenten der Seaats-Controle, Freiherrn v. Malchus
die oberste Leitung des ganzen Ausstands-Wesens, zu idessen Bearbeitung
Wir eine besondere Commission ernennen, bei welcher angestellt werden, als
Director: v. König, Geheimer Ober-Justiz-Rath, zugleich vortragender Rath
im Ober-Finanz-Collegium,
Justitiar: Dr. Gmelin,
Räthe: 4) v. Spittler, Ober-Finanz-Rath,
2) Bazing, zugleich Ober-Revisor bei der Ober-Rechnungs-Kammer,
5) Kapf, Rechnungs-Rath,
4) Martin, deßgleichen,
welchen der bisherige Sekretär Aigster und Sekretär Fröhllch in gleicher Eigenschaft
und für die Besorgung der Registratur,
als. Liquidations-Commissarien
1) der bisherige Rechnungs-Rarch Günzler,
2)
mit dem erforderlichen Kanzlei-Personal beigegeben werden soll.