Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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eine  besondere  Commission  er  nannt,  welcher  Wir  die  resp.  Leitung  und  Bearbeitung
  dieser  Angelegenheiten  uͤbertragen  haben.

In  Folge  der  von  Uns  in  der  Verwaltung  getroffenen  Anordnungen,  erhalten
mehrere  Glieder  dieser  Commission  eine  anderweitige  Bestimmung,  welche  denselben
die  Theilnahme  an  diesen  Geschaͤften  nicht  mehr  gestattet.

Da  Wir  indessen  die  Bearbeitung  dieser  vielseitig  wichtigen  Angelegenheiten

möglichst  beschleunigt  wissen  wollen,  haben  Wir  für  die  Erreichung  dieser  Unserer
Absicht  verordnet,  wie  solgt:

8.  1.

Wir  übertragen  dem  Präsidenten  der  Seaats-Controle,  Freiherrn  v.  Malchus
  die  oberste  Leitung  des  ganzen  Ausstands-Wesens,  zu  idessen  Bearbeitung
Wir  eine  besondere  Commission  ernennen,  bei  welcher  angestellt  werden,  als

Director:  v.  König,  Geheimer  Ober-Justiz-Rath,  zugleich  vortragender  Rath
im  Ober-Finanz-Collegium,
Justitiar:  Dr.  Gmelin,
Räthe:  4)  v.  Spittler,  Ober-Finanz-Rath,
2)  Bazing,  zugleich  Ober-Revisor  bei  der  Ober-Rechnungs-Kammer,
5)  Kapf,  Rechnungs-Rath,
4)  Martin,  deßgleichen,
welchen  der  bisherige  Sekretär  Aigster  und  Sekretär  Fröhllch  in  gleicher  Eigenschaft
  und  für  die  Besorgung  der  Registratur,
als.  Liquidations-Commissarien
1)  der  bisherige  Rechnungs-Rarch  Günzler,
2)
mit  dem  erforderlichen  Kanzlei-Personal  beigegeben  werden  soll.