92 Deutschland.
rungen von Oesterreich und Preußen die Anfrage zu richten, welche Schritte
sie gethan haben oder zu thun beabsichtigen, um eine definitive Lösung der
bezüglich der Elbherzogthümer noch schwebenden Fragen herbeizuführen; ob
dieselben insbesondere gesonnen sind, eine aus freien Wahlen hervorgehende
allgemeine Vertretung des Herzogthums Holstein in Gemeinschaft mit einer
gleichen Vertretung des Herzogthums Schleswig zur Mitwirkung bei jener
Lösung zu berufen, und für welchen Zeitpunkt diese Einberufung, deren Beschleunigung
sich aus den angeführten Gründen als in hohem Grade wünschenswerth
darstellt, in Aussicht genommen werden kann; 2) an dieselben
höchsten Regierungen das Ansuchen zu stellen, daß sie auf die Aufnahme des
Herzogthums Schleswig in den deutschen Bund hinwirken; 3) für diesen Fall
und sobald die in dem Bundesbeschlusse vom 6. April d. J. ausgesprochene
vertrauensvolle Erwartung sich erfüllt haben werde, die Bereitwilligkeit zum
Verzicht auf den Ersatz der Executionskosten bezüglich Holsteins und Lauenburgs
und zur Betheiligung an Tragung der Kriegskosten bezüglich Schleswigs
zu erklären, sei es, daß der Bund in seiner Gesammtheit für die Kriegskosten
aufkommt, oder daß ein verhältnißmäßiger Antheil von denjenigen
Bundesstaaten, welche an der Kriegführung nicht betheiligt waren, übernommen
wird“.
Der Antrag wird mit allen Stimmen außer Oldenburg, das dagegen
protestirt, an den holst. Ausschuß gewiesen, ohne demselben indeß
einen Termin zur Berichterstattung anzuberaumen.
29. Juli. (Coburg). Der Landtag gibt der Regierung bezüglich des
Preßgesetzes nach. Derselbe wird darauf vertagt und das vereinbarte
Gesetz am 19. Aug. publicirt.
— Aug. (Baden). Ein Hirtenbrief des Erzbischofs von Freiburg fordert
die Katholiken zur Theilnahme an den Kreis- und Kammerwahlen
„im christlichen Sinne“ auf und spricht sich aufs schneidendste über
das Regierungssystem aus.
Man verlange, heißt es darin, von der kath. Kirche, daß sie sich mundtodt
und rechtlos erkläre, daß sie den Staat zu ihrem Vormund, ja zu ihrem
Gebieter erkenne, „ohne dessen Erlaubniß sie nichts thun kann, der ihr Rechte
geben und wieder nehmen kann nach Belieben“. Das muthe man der Kirche
zu, die älter als alle Staaten sei, die auf dem Erdenrund bestehen; „der
Kirche, die ein heiligeres und verbriefteres Recht hat, als je ein Monarch oder
eine Regierung“. „Soll die Kirche vielleicht ihr Recht vom Staate als Gnade
empfangen“, oder „in der Erfüllung ihres hl. Auftrages sich an Zustimmung
vielleicht einiger unchristlicher Menschen gebunden erachten?" Die Kirche wird,
„so gewiß sie auf einen unzerstörbaren Felsen gegründet ist, nie, nie in solche
Entwürdigung willigen. Sie kann ihren zeitlichen Besitz verlieren, sie kann
wenn es noth thut, wieder Hinabsteigen in die Katakomben, wieder Ströme
des Blutes ihrer Kinder fließen sehen; aber Dienstmagd werden bei einem
weltlichen, dazu noch unchristlichen Regiment — nein, das kann, das darf,
das wird sie nimmermehr!“
1. „ (Hessen-Darmstadt). Die von der Regierung deshalb befragten
Handelskammern haben sich übereinstimmend für den Abschluß
eines Handelsvertrags mit Italien ausgesprochen.
2. „ (Oesterreich). Graf Blome kehrt vorerst unverrichteter Dinge,
behufs Berichterstattung von Gastein nach Wien zurück.
„ „ (Preußen). Die offic. Prov.-Corresp. meldet, daß dem Könige