Full text : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

92 Deutschland.

rungen  von  Oesterreich  und  Preußen  die  Anfrage  zu  richten,  welche  Schritte
sie  gethan  haben  oder  zu  thun  beabsichtigen,  um  eine  definitive  Lösung  der
bezüglich  der  Elbherzogthümer  noch  schwebenden  Fragen  herbeizuführen;  ob
dieselben  insbesondere  gesonnen  sind,  eine  aus  freien  Wahlen  hervorgehende
allgemeine  Vertretung  des  Herzogthums  Holstein  in  Gemeinschaft  mit  einer
gleichen  Vertretung  des  Herzogthums  Schleswig  zur  Mitwirkung  bei  jener
Lösung  zu  berufen,  und  für  welchen  Zeitpunkt  diese  Einberufung,  deren  Beschleunigung
  sich  aus  den  angeführten  Gründen  als  in  hohem  Grade  wünschenswerth
  darstellt,  in  Aussicht  genommen  werden  kann;  2)  an  dieselben
höchsten  Regierungen  das  Ansuchen  zu  stellen,  daß  sie  auf  die  Aufnahme  des
Herzogthums  Schleswig  in  den  deutschen  Bund  hinwirken;  3)  für  diesen  Fall
und  sobald  die  in  dem  Bundesbeschlusse  vom  6.  April  d.  J.  ausgesprochene
vertrauensvolle  Erwartung  sich  erfüllt  haben  werde,  die  Bereitwilligkeit  zum
Verzicht  auf  den  Ersatz  der  Executionskosten  bezüglich  Holsteins  und  Lauenburgs
  und  zur  Betheiligung  an  Tragung  der  Kriegskosten  bezüglich  Schleswigs
  zu  erklären,  sei  es,  daß  der  Bund  in  seiner  Gesammtheit  für  die  Kriegskosten
  aufkommt,  oder  daß  ein  verhältnißmäßiger  Antheil  von  denjenigen
Bundesstaaten,  welche  an  der  Kriegführung  nicht  betheiligt  waren,  übernommen
wird“.  
Der  Antrag  wird  mit  allen  Stimmen  außer  Oldenburg,  das  dagegen
  protestirt,  an  den  holst.  Ausschuß  gewiesen,  ohne  demselben  indeß
  einen  Termin  zur  Berichterstattung  anzuberaumen.

29.  Juli.  (Coburg).  Der  Landtag  gibt  der  Regierung  bezüglich  des

Preßgesetzes  nach.  Derselbe  wird  darauf  vertagt  und  das  vereinbarte
  Gesetz  am  19.  Aug.  publicirt.

—  Aug.  (Baden).  Ein  Hirtenbrief  des  Erzbischofs  von  Freiburg  fordert







die  Katholiken  zur  Theilnahme  an  den  Kreis-  und  Kammerwahlen
„im  christlichen  Sinne“  auf  und  spricht  sich  aufs  schneidendste  über
das  Regierungssystem  aus.

Man  verlange,  heißt  es  darin,  von  der  kath.  Kirche,  daß  sie  sich  mundtodt
  und  rechtlos  erkläre,  daß  sie  den  Staat  zu  ihrem  Vormund,  ja  zu  ihrem
Gebieter  erkenne,  „ohne  dessen  Erlaubniß  sie  nichts  thun  kann,  der  ihr  Rechte
geben  und  wieder  nehmen  kann  nach  Belieben“.  Das  muthe  man  der  Kirche
zu,  die  älter  als  alle  Staaten  sei,  die  auf  dem  Erdenrund  bestehen;  „der
Kirche,  die  ein  heiligeres  und  verbriefteres  Recht  hat,  als  je  ein  Monarch  oder
eine  Regierung“.  „Soll  die  Kirche  vielleicht  ihr  Recht  vom  Staate  als  Gnade
empfangen“,  oder  „in  der  Erfüllung  ihres  hl.  Auftrages  sich  an  Zustimmung
vielleicht  einiger  unchristlicher  Menschen  gebunden  erachten?"  Die  Kirche  wird,
„so  gewiß  sie  auf  einen  unzerstörbaren  Felsen  gegründet  ist,  nie,  nie  in  solche
Entwürdigung  willigen.  Sie  kann  ihren  zeitlichen  Besitz  verlieren,  sie  kann
wenn  es  noth  thut,  wieder  Hinabsteigen  in  die  Katakomben,  wieder  Ströme
des  Blutes  ihrer  Kinder  fließen  sehen;  aber  Dienstmagd  werden  bei  einem
weltlichen,  dazu  noch  unchristlichen  Regiment  —  nein,  das  kann,  das  darf,
das  wird  sie  nimmermehr!“

1. „  (Hessen-Darmstadt).  Die  von  der  Regierung  deshalb  befragten
  Handelskammern  haben  sich  übereinstimmend  für  den  Abschluß
eines  Handelsvertrags  mit  Italien  ausgesprochen.

2. „  (Oesterreich).  Graf  Blome  kehrt  vorerst  unverrichteter  Dinge,
behufs  Berichterstattung  von  Gastein  nach  Wien  zurück.

„ „  (Preußen).  Die  offic.  Prov.-Corresp.  meldet,  daß  dem  Könige