Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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·  Ame-.
Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.

 

Donnerstag,  den  9.  Januar  1834.

 

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Juhalt.

Königl.  Debrete.  Provisorisches  Gesetz  über  die  Notariats-Sporteln.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Provisorisches  Gesetz  über  die  Notariaks-Sporteln.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  über  den  Ertrag  der  nach  Maßgabe  des  Landtag-Abschieds  vom
50.  Juni  1821,  §.52  durch  die  Notariats-Vollziehungs-Verordnung  vom  24.  Mai  1826
sestgesegten,  später  in  das  allgemeine  Sportelgeses  vom  23.  Juni  1828  aufgenommenen
  Notariats-Sporteln  vollständige  Erfahrungen  gesammelt  worden  sind,  und  dadurch
eine  Verminderung  und  Vereinfachung  dieser  Sporteln  als  ausführbar  sich  dargeslellt
hat,  so  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhdrung  Unseres  Geheimen  Raths  und
anter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  wie  folgt: