Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände VI-LX. (61r)

426.
o)  der  gesetzlichen  Dotationen  für  die  bayerische  Militärverwaltung  in  den  Jahren  1872,  1873,
1874,  1875,  1876/77,  1877/78  und  1878/79
genaue  Nachweisungen  vorlegen  und  hiedurch  den  Bestimmungen  des  Titel  VII  §.  10  der  Verfassungsurkunde
  Genüge  leisten  lassen.

Ebenso  sind  dem  Landtage  über  die  Fonds  der  Staatsschuldentilgungs-Anstalt  und  der  Grundrenten-Ablösungskasse
  des  Staates  für  die  Jahre  1875,  1876,  1877,  1878  und  1879  genaue  Nachweisungen
  vorgelegt  und  hiedurch  die  Bestimmungen  des  Titel  VII  8§.  11  und  16  der  Verfassungsurkunde
  erfüllt  worden.

III.  Abschnitt.
A.

Wänsche  und  Anträge  zum  Finanzgesetz  und  budget
und  zwar:

I.  Zum  Finanzgesetz  und  Budget  der  XIV.  Finanzperiode.

8.  11.

Auf  die  an  Uns  gerichtete  Bitte  beider  Kammern:

„Anordnung  zu  erlassen,  daß  künftighin  den  Nachweisungen  der  Generaldirektion
eine  genaue  Statistik  des  Wechselverkehrs  zwischen  dem  dießrheinischen  Bayern  und  den
Nachbarländern  beizufügen  sei“,

beauftragen  Wir  Unser  Staatsministerium  des  k.  Hauses  und  des  Aeußern,  der  Waarenstatistik
über  den  direkten  Bahnverkehr  von  und  nach  dem  Gebiete  der  k.  bayerischen  Staatseisenbahnen  eine
dem  angestrebten  Zwecke  entsprechende  Einrichtung  geben  zu  lassen.

§.  12.

Der  von  beiden  Kammern  des  Landtages  an  Uns  gerichteten  Bitte:

„die  Einführung  eines  Ausnahmetarifs  für  rohes  Holz,  für  weiches  Bau=  und
Nutzholz,  sodann  für  Bretter,  Bohlen  und  Dielen  aus  weichem  Holz,  für  Telegraphenstangen
  und  Sägspähne  nach  den  Sätzen  des  Spezialtarifs  III  anordnen  zu  wollen,"

haben  Wir  in  einer  durch  die  Rücksicht  auf  Tarifmaßnahmen  außerbayerischer  Bahnen  gebotenen
Beschränkung  entsprechen  lassen  und  haben  Wir  auf  Antrag  Unseres  Staatsministeriums  des