Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

328 Privatrechnungen. § 151. 
B. In Verpachtung: 
(Von Häusern und Grundstücken.) 
Tit. VII. 
Sonstige Einnahmen. 
Bei einer erstmaligen Vormundsrechnung fallen die Titel I, I 
und III weg, wofür dann folgende gesetzt werden können: 
Tit. I. 
An baarem Gelde. 
DTit. II. 
An überwiesenen Aktiv-Außenständen. 
Tit. III. 
An überwiesenen Kapitalien, 
in Obligationen, Hypotheken und Schuldscheinen bestehend. 
Das in Kapitalien angelegte baare Geld, sowie die überwiesenen 
Aktivkapitalien kommen sodann sub Tit. I in Ausgabe. 
Bei dem Vortrag der Einnahmen: Aus dem Ertrag der Realitäten 
in Verpachtung ist jedes Grundstück mit genauer Bezeichnung der Plan- 
Nummer, des Flächemnhalts, der Culturart, der Lage und Nebenläger, 
der Pächter, die Angabe der Pachtjahre und der Anfalltermin des Pacht- 
geldes zu benennen. 
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Autsogaben. 
Tit. J. 
An hingeliehenen Kapitalien. 
Unter diesem Titel sind jene Kapitalien vorzutragen, 
a) welche bereits schon ausgeliehen waren und wovon dem Vormund 
die Hypotheken und Obligationen überwiesen wurden (dieselben, 
25 sub Tit. III einer erstmaligen Rechnung in Einnahme 
tehen); 
b) jene, welche der Vormund aus dem überwiesenen Baargeldbestand 
neu hingeliehen hat, und welche auch von jenen sub lit. a auszu- 
scheiden sind. 
Tit. II. 
Ausgaben für Bestellung der Felder in eigener Regie. 
Ausgaben für Ackern, Düngen, Säen, Schnitter= und Fuhrlöhne 
und dergleichen. 
Tit. III. 
Auf den Zweck. 
Ausgaben auf Ernährung und Verpflegung, Kleidung, Erziehung 
und Bildung des Curanden. (Die Auslagen für Kost. Verpflegung, 
Kleidung, Schulgeld, Lehrgeld u. s. w.)
	        
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