Privatrechnungen. § 153— 154. 331
4usgahben.
* 183.
Tit. I.
Auf den Unterhalt der Gebäude.
(Baukosten aller Art.)
Tit. II.
Auf Regie.
Ankauf von Zuchtvieh,
Ankauf von Saamengetraide,
Ausgaben für Ackergeräthe (Schmied, Wagner),
Ausgaben für den Aufseher, die Dienstboten und Taglöhner,
Ausgaben für Hopfen zur Brauerei u. s. w.
Tit. III.
Auf die Verwaltung.
(Vergütung des Soquesters.)
Tit. IV.
Staats-, Distrikts= und Communal-Auflagen.
(Steuern, Bodenzinse, Umlagen u. s. w.)
Tit. V.
Soustige Ausgaben.
Rekapitulation der Ausgaben und Abschluß.
Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen entziffert sich also
ein Aktivrest vuvo fl... kr., welcher unter die Gläubiger in
folgender Weise auszuzahlen sst oder ausgezahlt wurde.
An N. N. zu N. . . . fl. .. kr.
An N. N. zu N. „fl.. kr.
2c. 2.
Summa gleich . . . fl. .. kr.
Die Sequestrations-Rechnung ist am Schlusse vom Sequester zur
Anerkennung zu unterzeichnen.
Wenn hierauf vom Gerichte Revisionsbescheide gegeben werden, so
find solche in derselben Weise zu beantworten, beziehungsweise zu be-
folgen, wie die Revisionsbescheide zu einer Gemeinde- oder Stiftungs=
Rechnung.
8 154.
Pfarrei-Intercalar-Rechnung.
Dieses sind jene Rechnungen, welche nach Erledigung einer Pfarrei
über die gesammten Einkünfte derselben von dem Tage der Erledigung
bis zum Tage des Eintritts des neuen Pfarrers durch einen besonders