Metadata : Die Hohenzollern und das Reich. Band 3. (3)

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114 2. Neuerrichtung a) einer dem Forstamte Feucht zuzuteilenden Försterstelle in Fischbach, b) eines dem Forstamt Altdorf zu unterstellenden etatsmäßigen Waldwärterpostens deaselbst, Jc) einer dem Forstamte Nürnberg-Süd zuzuteilenden Försterstelle in Eibach; 3. Zuteilung a) des exponierten Forstamtsassessors in Wendelstein, bisher Forstamts Feucht, sowie der dortigen Förster= und der Forstassistentenstelle zum Forstamt Nürnberg-Süd, b) des Försters in Unterferrieden, bisher Forstamts Altdorf, zum Forstamt Feucht, c) des dem aufzulösenden Forstamt Fischbach bisher unterstellten Försters in Prunn zum Forstamt Altdorf. München, den 23. April 1914. v. Breunig. Nr. 7/Bn. Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. Auf die am 9. Mai 1914 zur Eröffnung kommende Bahnlinie Rosenheim — Frasdorf finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — GVBl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung. München, den 4. Mai 1914. J. V. Staatsrat v. Seiler.