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2. Neuerrichtung
a) einer dem Forstamte Feucht zuzuteilenden Försterstelle in Fischbach,
b) eines dem Forstamt Altdorf zu unterstellenden etatsmäßigen Waldwärterpostens
deaselbst,
Jc) einer dem Forstamte Nürnberg-Süd zuzuteilenden Försterstelle in Eibach;
3. Zuteilung
a) des exponierten Forstamtsassessors in Wendelstein, bisher Forstamts Feucht,
sowie der dortigen Förster= und der Forstassistentenstelle zum Forstamt Nürnberg-Süd,
b) des Försters in Unterferrieden, bisher Forstamts Altdorf, zum Forstamt
Feucht,
c) des dem aufzulösenden Forstamt Fischbach bisher unterstellten Försters in
Prunn zum Forstamt Altdorf.
München, den 23. April 1914.
v. Breunig.
Nr. 7/Bn.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 9. Mai 1914 zur Eröffnung kommende Bahnlinie Rosenheim — Frasdorf
finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — GVBl. 1905 S. 251 —)
enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung.
München, den 4. Mai 1914.
J. V.
Staatsrat v. Seiler.