Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

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Reichs-Gesetzblatt.

Nr.  20.

Inhalt:  Erlaß  wegen  Abänderung  des  Bezirksumfangs  mehrerer  Ober-Postdirektionen.  S.  108.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Geschäftsanweisung  für  die  Verwaltung  des  Reichs-Invalidenfonds.  S.  104.

(Nr.  1008.)  Erlaß,  betreffend  die  Abänderung  des  Bezirksumfangs  der  Ober-Postdirektionen
in  Koblenz,  Frankfurt  a.  M.,  Kassel  und  Erfurt.  Vom  12.  Juni  1874.

Auf  Ihren  Bericht  vom  6.  Juni  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  vom  1.  Juli  cr.
ab  die  Postverwaltungsgeschäfte  für  den  Kreis  Wetzlar  von  der  Ober-Postdirektion
in  Koblenz  auf  diejenige  in  Frankfurt  a.  M.  und  die  Postverwaltungsgeschäfte
für  den  Kreis  Schmalkalden  von  der  Ober--Postdirektion  in  Kassel  auf  diejenige
in  Erfurt  übertragen  werden.

Schloß  Babelsberg,  den  12.  Juni  1874.
Wilhelm.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Delbrück.
An  den  Reichskanzler.

Reichs=  Gesetzbl.  1874                                                           25
Ausgegeben  zu  Berlin  den  26.  Juni  1874.