die Flotte so stark zu machen, daß sie sich nicht auf die Ver-
teidigung der deutschen Küsten zu beschränken brauchte,
sondern auch die englischen Küsten angreifen konnte, den
Schluß gezogen, daß Deutschland beim Bau seiner Flotte
von aggressiven Absichten geleitet war. Dieser Schluß
ist ebenso falsch wie der, daß ein Feldzugsplan, der auf
dem Gedanken aufgebaut ist, den Krieg in das feindliche
Land zu tragen, nicht von einem Strategen ersonnen
werden kann, dessen Regierung den Frieden erhalten will.
Auch zur See gilt letzten Endes der Grundsatz, daß der
Hieb die beste Verkeidigung ist, und der Risikogedanke
des Herrn v. Tirpitz wird nichk deshalb aus einem Ge-
danken, der defensivwe Absichken hegte, zu einem Ge-
danken, der offensive Absichten verfolgke, weil er das
Risiko Englands bis zur Gefahr eines deutschen Angriffs
auf seine Küsten steigerke. Der mit diesem Gedanken an-
gestrebte friedliche Zweck konnke vielmehr erst dadurch
vollkommen erreichk werden, daß England, wenn es sich
mik unseren Feinden zu unserer Vernichkung verband,
mit einem Angriff auf seine Küsten zu rechnen hakke.
Brauchke es das nichk, so mußke ihm der Anschluß an
unsere Feinde viel weniger gefährlich erscheinen. Aus
bieser Uberlegung heraus — das hat Herr v. Tirpitz in
seinem Buch über den „Aufbau der deutschen Welkmacht“
schlagend nachgewiesen — ist der Plan zum deukschen
Flotktenbau entstanden. Darum können die Ankläger
Deutschlands, wenn sie ehrlich sind, in diesem Plan keine
Waffe zur Begründung ihrer Schuldlügen finden. Sie
könnken es selbst dann nichk, wenn der Beweis gelingen
sollke, daß der Floktenbau das Gegenkeil der Absicht, die
sein Schöpfer mik ihm verfolgke, erreicht häte, daß Eng-
188