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für innere Bundessachen eine Art von Mikado und der Präsident
der Taikun werden wird“, schreibt Bismarck gegen Schluß des
soeben erwähnten Briefes.
Hat der Zutritt des Präsidenten des Bundeskanzleramts
Delbrück, der gleichsam als Vertreter des Kanzlers, von diesem
„generell substituiert“, an den Sitzungen des preußischen Staats-
ministeriums teilnehmen sollte, bei dessen Mitgliedern, wie es
scheint, keinen Widerspruch hervorgerufen, so war nach Delbrücks
Rücktritt die Lage vollständig verändert.
Als Fürst Bismarck den Nachfolger Delbrücks, den Prä-
sidenten des Bundeskanzleramts Hofmann, und gleichzeitig den
Staatssekretär des auswärtigen Amtes v. Bülow zu preußischen
Ministern ernannt wissen wollte, bedurfte es des Eingreifens des
Kanzlers, um die Opposition im preußischen Staatsministerium zu
besänftigen.
In einem Briefe vom ı7. Mai 1876!) meldet der Vizepräsident
des Staatsministeriums Camphausen dem Kanzler, daß ihn der
gestrige Meinungsaustausch bestimmt habe, von seinem in Aus-
sicht genommenen Entlassungsgesuch Abstand zu nehmen, und
daß das Staatsministerium einstimmig beschlossen habe, dem vom
Kanzler für nötig erachteten Vorschlägen wegen Bülow und
Hoffmann nicht entgegenzutreten ?).
Diese Ernennung eines Hessen (Hofmann) und eines Mecklen-
burgers (v. Bülow) zu Mitgliedern des preußischen Ministeriums
mußte Aufsehen erregen. Der Kanzler hielt es für nötig, die
Gründe dieser Ernennung weiteren Kreisen bekannt geben zu
lassen 9).
ı) Aus Bismarcks Briefwechsel, a. a. O. S. 486.
2) In einer Reichstagsrede (10. März 1877, Sten. Ber., S. 73) sagte Fürst Bismarck:
„Ich spreche aber aus Erfahrung einer ziemlich langjährigen Praxis auf diesem Gebiete,
und diese Erfahrung hat mich dahin gebracht, daß ich gewünscht habe, daß die höheren
Reichsbeamten, die Reichsminister, im preußischen Ministerium sitzen und stimmen, um
gewissermaßen diese Hauptpartikularisten für das Reich zu gewinnen.“
3) Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung bringt über diese Ernennung an der
Spitze ihres Blattes, also jn möglichst autoritativer Form folgende Kundgebung: „Nach