Full text : Der Polizeibeamte.

§  1.  C.  Darstellung  des  Staates.  —  D.  Aufgaben  des  Staates.  5

schutz  gewährt,  Jeden,  der  sich,  unter  Umgehung  der  Staatsgerichte,  sein
Recht  mit  Gewalt  zu  verschaffen  sucht.

         Während  nun  früher  die  Staatsthätigkeit  wesentlich  in  der  Friedenserhaltung
  nach  außen  und  innen  gipfelte,  erstreckt  sie  sich  heute  viel
weiter:  sie  berührt  gegenwärtig  fast  alle  Verhältnisse  menschlichen  Lebens.
Der  moderne  Staat  beschränkt  sich  nicht  mehr  auf  die  Rechtspflege  und
die  einseitige  Verwaltung  seines  Gebietes  und  läßt  alles  Andere  gehen,
wie  es  gerade  kommt,  sondern  er  greift  tief  in  das  wirthschaftliche
Leben  ein,  indem  er  den  wirthschaftlich  Schwächeren  gegen  Ausbeutung
seitens  des  Mächtigeren  schützt  (Arbeiter  schutz)  und  durch  Maßnahmen
der  verschiedensten  Art  die  Interessen  der  heimischen  Landwirthschaft
und  Industrie  sowie  des  in=  und  ausländischen  Handels  nach  Kräften
zu  fördern  sucht,  dabei  aber  doch  dem  Einzelnen  genügend  Spielraum
überlassend,  daß  er  seine  wirthschaftlichen  Kräfte  nach  eigenem  Belieben
entfalten  und  verwerthen  kann:  mit  einem  Worte,  nicht  allein  Rechtspflege,
  sondern  auch  Wohlfahrtspflege  wird  in  hervorragendem
Maße  vom  Staate  getrieben.

           3)  Auf  dieser  Ausdehnung  der  Staatszwecke  beruht  unsere  sogen.  „sozialpolitische"
  Gesetzgebung,  die  hier  kurz  skizzirt  sein  mag:  wirthschaftlich  unselbständige
  Personen,  als  Arbeiter,  Gesellen,  Gehülfen,  Lehrlinge,  Betriebsbeamte
unter  gewissen  Voraussetzungen  2c.,  sind  gegen  die  Gefahren  und  Nachtheile  zu
schützen,  die  sie  mit  Rücksicht  auf  die  geringe  Höhe  ihres  Arbeitsverdienstes  durch
Krankheit,  Alter  oder  Erwerbsunfähigkeit  sowie  durch  Betriebsunfälle  aller  Art
erleiden  können.

#  Die  Grundsätze,  von  denen  unsere  staatliche  Gesetzgebung  sich  bei  Verfolgung
dieses  Zieles  leiten  läßt,  sind  in  schönen  Worten  niederzelegt  in  der  Allerhöchsten
Botschaft  vom  17.  XI.  81,  in  der  der  Hochselige  Kaiser  Wilhelm  der  Große  seinem
Volke  verkündete:  „Schon  im  Februar  dieses  Sahres  haben  Wir  Unsere  Ueberzeugung
  aussprechen  lassen,  daß  die  Heilung  der  sozialen  Schäden  nicht
ausschließlich  im  Wege  der  Repression  sozialdemokratischer  Ausschreitungen,
  sondern  gleichmäßig  auf  dem  der  positiven  Förderung
des  Wohbes  der  Arbeiter  zu  suchen  sein  werde.  Wir  halten  es  für  Unsere
Kaiserliche  Pflicht,  dem  Reichstage  diese  Aufgabe  von  Neuem  ans  Herz  zu  legen,
und  Wir  würden  mit  um  so  größerer  Befriedigung  auf  alle  Erfolge,  mit  denen
Gott  unsere  Regierung  sichtlich  gesegnet  hat,  zurückblicken,  wenn  es  Uns  gelänge,
dereinst  das  Bewußtsein  mitzunehmen,  dem  Vaterlande  neue  und  dauernde
Bürgschaften  seines  inneren  Friedens  und  den  Hülfsbedürftigen
größere  Sicherheit  und  Ergiebigkeit  des  Beistandes,  auf  den  sie  Anspruch
  haben,  zu  hinterlassen.  In  Unseren  darauf  gerichteten  Bestrebungen
sind  Wir  der  Zustimmung  aller  verbündeten  Regierungen  gewiß  und  vertrauen  auf
die  Unterstützung  des  Reichstages  ohne  ünterschied  der  Parteistellung.  In  diesem
Sinne  wird  zunächst  der  von  den  verbündeten  Regierungen  in  der  vorigen  Session
vorgelegte  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Versicherung  der  Arbeiter  gegen
Betriebsunfälle  mit  Rücksicht  auf  die  im  Reichstage  stattgehabten  Verhandlungen
über  denselben  einer  Umarbeitung  unterzogen,  um  die  erneute  Berathung  desselben
vorzubereiten.  Ergänzend  wird  ihm  eine  Vorlage  zur  Seite  treten,  welche  sich
eine  gleichmäßige  Organisation  des  gewerblichen  Krankenkassenwesens
  zur  Aufgabe  stellt.  Aber  auch  Diejenigen,  welche  durch  Alter  oder
Invalidität  erwerbsunfähig  werden,  haben  der  Gesammtheit  gegenüber
einen  begründeten  Anspruch  auf  ein  höheres  Maß  staatlicher  Fürsorge,
  als  ihnen  bisher  hat  zu  Theil  werden  können.  Für  diese  Fürsorge
  die  rechten  Mittel  und  Wege  zu  finden,  ist  eine  schwierige,  aber