Metadata : Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

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lichkeit  des  Wiedererstehens  sichern  oder  will  es  sich  zur  Kapitulation  und  damit  zum
Untergang  vor  der  äußersten  Kraftanstrengung  drängen  lassen?

Mit  der  durch  das  Jugeständnis  der  Note  bewirkten  Preisgabe  des  U.  Boot-Krieges
  ohne  jede  Gegenleistung  beschreiten  wir  den  letzteren  Weg.

Wir  würden  zudem  auf  die  Stimmung  der  durch  die  harten  Kämpfe  schwer
geprüften  Armee  äußerst  ungünstig  einwirken.  Ich  kann  daher  der  Note  in  diesem
Punkte  nicht  zustimmen.  Muß  die  Regierung,  falls  sie  sich  dieser  Ansicht  anschließt,
damit  rechnen,  daß  die  Verhandlungen  mit  Wilson  scheitern,  so  muß  sie  entschlossen
sein,  den  Kampf  bis  zum  letzten  Mann  unserer  Ehre  halber  auszukämpfen.

Ich  kann  mir  trotz  der  ungemein  schweren  Lage  der  Armee  keinen  anderen
Weg  denken  und  hoffe  fest,  daß  die  Regierung  für  diesen  schweren  Entschluß  das  ganze
Vaterland  hinter  sich  haben  wird.

Im  einzelnen  schlage  ich  nech  folgende  Anderungen  des  mir  übersandten
Wortlauts  vor#
1.  Absatz  3  muß  lauten:  „Zerstörungen  infolge  von  Kampfhandlungen
werden  immer  notwendig  sein  und  sind  völkerrechtlich  gestattet."
2.  Absatz  5  hinter  den  Worten:  aufklären  zu  lassen,  ist  einzufügen:
:  Sie  hat  durch  solche  neutrale  Kommissionen  bereits  Erhebungen  veranlaßt,
  z.  B.  in  Tournai,  Valenciennes  und  anderen  Orten.  Die  Feststellungen
  dieser  Kommissionen  haben  die  Unrichtigkeit  der  Anklagen
wegen  Verletzung  des  Völkerrechts  ergeben.“

gez.  Generalfeldmarschall  von  Hinden  burg.

Nr.  64.
Die  dritte  deutsche  Note.

Die  Deutsche  Regierung  ist  bei  der  Annahme  des  Vorschlages  zur  Räumung
der  besetzten  Gebiete  davon  ausgegangen,  daß  das  Verfahren  bei  dieser  Räumung  und
die  Bedingungen  des  Waffenstillstandes  der  Beurteilung  militärischer  Ratgeber  zu
überlassen  sei  und  daß  das  gegenwärtige  Kräfteverhältnis  an  den  Fronten  den  Abmachungen
  zugrunde  zu  legen  ist,  die  es  sichern  und  verbürgen.  Die  Deutsche  Regierung
gibt  dem  Präsidenten  anheim,  zur  Regelung  der  Einzelheiten  eine  Gelegenheit  zu
schaffen.  Sie  vertraut  darauf,  daß  der  Präsident  der  Vereinigten  Staaten  keine
Forderungen  gut  heißen  wird,  die  mit  der  Ebre  des  deutschen  Volkes  und  mit  der
Anbahnung  eines  Friedens  der  Gerechtigkeit  unvereinbar  sein  würden.

Die  Deutsche  Regierung  legt  Verwahrung  ein  gegen  den  Vorwurf  ungesetzlicher
und  unmenschlicher  Handlungen,  der  gegen  die  deutsche  Land=  und  Seestreitkräfte  und
damit  gegen  das  deutsche  Volk  erhoben  wird.

Zerstörungen  werden  zur  Deckung  eines  Rückzuges  immer  nötig  sein  und  sind
insoweit  völkerrechtlich  gestattet.  Die  deutschen  Truppen  haben  die  sirengste  Weisung,
das  Privateigentum  zu  schonen  und  für  die  Bevölkerung  nach  Kräften  zu  sorgen.  Wo
trotzdem  Ausschreitungen  vorkommen,  werden  die  Schuldigen  bestraft.

Die  Deutsche  Regierung  bestreitet  auch,  daß  die  deutsche  Marine  bei  Versenkung
  von  Schiffen  Rettungsboote  nebst  ihren  Insassen  absichtlich  vernichtet  habe.

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