Full text: Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

— 93 — 
lungsvorschlag zu machen. Da Oberst von Haeften soeben meldet, daß die Note ab- 
gegangen ist, bleibt mir nur übrig, den mir vorgelegten Entwurf der beiden Offiziere 
zur Kenntnis zu bringen. 
Hinter den zweiten Absatz über die U-Boote wäre hinzuzufügen gewesen: 
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ersieht aus dieser An- 
weisung an die U-Boote, daß auch dieses von ihm angeführte Hindernis für eine Ver- 
ständigung aus dem Wege geräumt ist. Der Präsident möge sich indessen darüber klar 
sein, daß mit Freilassung der Passagierschiffe, die doch erwiesenermaßen auch Kriegs- 
zwecken dienen, die deutsche Regierung im Interesse der Menschlichkeit und zur Ver- 
hütung weiteren Blutvergießens auf ein Kriegsmittel verzichtet hat, zu dessen An- 
wendung sie von England durch die völkerrechtswidrige und Tausende von unschuldigen 
Opfern — Frauen und Kinder — fordernde Sperre gezwungen worden ist. Das 
deutsche Volk kann in einem Kampf auf Leben und Tod gegen die Menge seiner Feinde 
unmöglich diesen Verzicht auf ein ihn durch den Feind aufgenötigtes Kriegsmittel auf- 
recht erhalten, wenn nicht alsbald durch Eintritt der allgemeinen Waffenruhe eine Art 
Ausgleich geschaffen wird. Die deutsche Regierung muß daher aus Gründen der Billig- 
keit und der Selbsterhaltung auf dieses Kriegsmittel wieder zurückgreifen, falls nicht 
binnen kurzer Frist eine Waffenruhe in Kraft tritt. 
gez. Ludendorff. 
Berlin, den 20. Oktober 1918. 
Herrn Staatssekretär des Außern 
Dr. Solf, Exzellenz, 
ergebenst vorgelegt. . 
gez. von Haeften Oberst. 
20. Oktober 1918. 
Die Note ist bereits abgegangen. Der Jusatz wäre aber unmöglich gewesen. 
Solf. 
Nr. 66. 
Delegramm. 
München, den 20. Oktober 1918. 
Der Kais. Gesandte an Auswärtiges Amt. 
Es erscheint mir Pflicht, dringend davor zu warnen, aus dem geschlossenen Ton 
fast der gesamten Presse Schlüsse auf die wahre Stimmung zu ziehen. Tatsächlich 
wünscht überwiegende Mehrheit nur Frieden. 
« Treutler. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.