II. Besondere Tehrgegenstände.
1. Religion.
Evangelische Religion.
Vorbemerkung. echrziel. Lehraufgaben und methobische
Bemerkungen gelten im sentlichen für die entsprechenden
Stufen aller Arten von höheren Schulen.
a. Allgemeines TLTehrziel.
Der evangelische Religionsunterricht an küheren Schulen
verfolgt, anterseutt von der Gesammtthätigkeit derselben, das
Ziel, die Jugend in Gottes Wort zu erziehen und sie zu
befähigen, daß sie dereinst durch Bekenntnis und Wandel und
namentlich auch durch lebendige Betheiligung am kirchlichen
Gemeindeleben ein wirksames Beispiel gebe.
b. Tehraufgaben.
VI. 3 Stunden wöchentlich.
Biblische Geschichten des Alten Testamentes nach
einem Lesebuch. or den Hauptfesten die betreffenden
Geschichten des Neuen Testamentes. Aus dem Katechismus
Durchnahme und Erlernung des 1. Hauptstückes mit
Luthers Auslegung; einfache Worterklärung des 2. und
3. aptstückes ohne dieselbe. . ·
EmpräungeinermäßienZahlvonKåtechismuss
und von 4 Liedern, zunächst im Anschluß an die n en
des Kirchenjahres. ·
V. 2 Stunden woͤchentlich.
Büblische Geschichten des Neuen Testamentes nach
u
einem Lesebuch.
Aus dem Katechismus Wiederholung der Aufgube der
ien Klasse; dazu Erklärung und Einprägung des 2. Haupt-P
es mit Luthers Auslegung.