Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen.

II.  Besondere  Tehrgegenstände.
1.  Religion.
Evangelische  Religion.

Vorbemerkung.  echrziel.  Lehraufgaben  und  methobische
Bemerkungen  gelten  im  sentlichen  für  die  entsprechenden
Stufen  aller  Arten  von  höheren  Schulen.

a.  Allgemeines  TLTehrziel.

Der  evangelische  Religionsunterricht  an  küheren  Schulen
verfolgt,  anterseutt  von  der  Gesammtthätigkeit  derselben,  das
Ziel,  die  Jugend  in  Gottes  Wort  zu  erziehen  und  sie  zu
befähigen,  daß  sie  dereinst  durch  Bekenntnis  und  Wandel  und
namentlich  auch  durch  lebendige  Betheiligung  am  kirchlichen
Gemeindeleben  ein  wirksames  Beispiel  gebe.

b.  Tehraufgaben.
VI.  3  Stunden  wöchentlich.

Biblische  Geschichten  des  Alten  Testamentes  nach
einem  Lesebuch.  or  den  Hauptfesten  die  betreffenden
Geschichten  des  Neuen  Testamentes.  Aus  dem  Katechismus
  Durchnahme  und  Erlernung  des  1.  Hauptstückes  mit
Luthers  Auslegung;  einfache  Worterklärung  des  2.  und
3.  aptstückes  ohne  dieselbe.  .  ·

EmpräungeinermäßienZahlvonKåtechismuss
und  von  4  Liedern,  zunächst  im  Anschluß  an  die  n  en
des  Kirchenjahres.  ·

V.  2  Stunden  woͤchentlich.

Büblische  Geschichten  des  Neuen  Testamentes  nach
u

einem  Lesebuch.

Aus  dem  Katechismus  Wiederholung  der  Aufgube  der
ien  Klasse;  dazu  Erklärung  und  Einprägung  des  2.  Haupt-P
  es  mit  Luthers  Auslegung.