Katholische Religionslehre. 13
Die Verteilung der für die Prima gestellten Lehraufgaben auf
die beiden Jahrgänge dieser Klasse kann den einzelnen Anstalten über-
lassen bleiben.
Katholische Religionslehre.
a) Allgemeines Lehrziel.
Der katholische Religionsunterricht an höheren Schulen hat als
wesentlicher Bestandteil des Gesamtorganismus der Schule nicht in
abgesonderter und vereinzelter Stellung, sondern, mit allen Zweigen
der bildenden und erziehenden Tätigkeit der Schule in reger Wechsel-
beziehung eng verbunden, die besondere fachunterrichtliche Aufgabe,
die katholische Jugend nach Maßgabe ihrer geistigen Entwickelung mit
den Lehren und Vorschriften wie mit dem inneren und äußeren Leben
und Wirken der katholischen Kirche bekannt zu machen, sie in der
Überzeugung von der Wahrheit und dem göttlichen Ursprunge des
Christentums und der Kirche zu befestigen und sie anzuleiten, diese
UÜberzeugung durch das Leben in und mit Christus und seiner Kirche
keen zu bewahren, sorgfältig zu pflegen und stets unverbrüchlich zu
ekennen.
b) Tehraufgaben.
VI. 3 Stunden wöchentlich.
Die notwendigen Gebete; kurze Anleitung, der heiligen Messe
mit Andacht beizuwohnen. Nach Bedürfnis Beichtunterricht oder
kurze Wiederholung desselben.
Katechismus: Das erste Hauptstück, vom Glauben.
Biblische Geschichten des Alten Testamentes, nach einer
Biblischen Geschichte.
V. 2 Stunden wöchentlich.
Katechismus: Das zweite und dritte Hauptstück, von den Ge-
boten und von den Gnadenmitteln.
Biblische Geschichten des Neuen Testamentes bis zur Auf-
erstehung Jesu, nach einer Biblischen Geschichte.
IV. 2 Stunden wöchentlich.
Erweiterter Katechismus: Das erste Hauptstück, vom Glauben.
Biblische Geschichte: Abschluß des Neuen Testamentes nebst
ergänzender und vertiefender Wiederholung der gesamten biblischen
Geschichte des Neuen Testamentes, insbesondere der Zeit der öffent-
lichen Lehrtätigkeit Jesu, nach einer Biblischen Geschichte.
Erklärung und Einprägung einiger Kirchenlieder.