Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Wahlfreies  Linearzeichnen  an  den  Oberrealschulen.  139

Wahlfreies  Linearzeichnen  an  den  Oberrealschulen.

Berlin,  den  30.  Januar  1913.

Durch  den  Erlaß  vom  2.  Mai  1910  —  VII104491III  —
(Zentrbl.  S.  522)  ist  die  Möglichkeit  gegeben,  die  dem  Linearzeichnen
zugewiesenen  Lehraufgaben  auf  den  mathematischen  und  den  verbindlichen
  Zeichenunterricht  unter  Fortfall  der  beiden  für  das  Linearzeichnen
vorgesehenen  wahlfreien  Stunden  zu  verteilen.  Darnach  liegt  kein
Grund  mehr  vor,  für  die  Teilnahme  an  besonderen  wahlfreien  Linearzeichenstunden
  Erleichterungen  zu  gewähren.  Die  Bestimmung  zu
Ziffer  5  des  Erlasses  vom  20.  Juli  1904  (Zentrbl.  S.  493ff.),  wonach
  die  Schüler  der  oberen  Klassen  der  Oberrealschulen  für  die  Dauer
ihrer  Teilnahme  am  lateinischen  und  am  wahlfreien  Linearzeichenunterricht
vom  Unterricht  im  Freihandzeichnen  befreit  werden  können,  wird  daher
hiermit  aufgehoben.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten
von  Trott  zu  Solz.
An

die  Königl.  Provinzialschulkollegien.
U6816!.