Katholische Religionslehre. 15
UI. 2 Stunden wöchentlich.
Abschluß der Glaubenslehre: Von der Heiligung und von der
Vollendung, nach einem Lehrbuche, mit der in der Lehraufgabe für
O I bezeichneten Maßgabe.
Kirchengeschichtliche Mitteilungen aus der mittleren und
neueren Zeit in der bei der Lehraufgabe für O0 II angegebenen Weise.
OI. 2 Stunden wöchentlich.
Die allgemeine und die besondere Sittenlehre, nach einem
Lehrbuche, auch diese vorzugsweise mit Widerlegung der das sittliche
Leben und die gesellschaftliche Ordnung gefährdenden Grundsätze und
Bestrebungen der Gegenwart. Zusammenfassende Wiederholungen aus
den Lehraufgaben der oberen Klassen.
NB. Wo durch eigenartige Verhältnisse, insbesondere durch
die Vereinigung einzelner oder mehrerer Klassen im Unterrichte, eine
Abänderung der vorstehenden Lehraufgaben notwendig ist, wird der
Lehrer die aus solchen Verhältnissen unvermeidlich entstehenden Nach-
teile durch um so regeren Eifer und durch unterrichtliche Geschicklichkeit
nach Kräften auszugleichen suchen und sich dahin bemühen, daß gleich-
wohl mit Ablauf des gesamten Lehrkurses das ganze Gebiet des
Unterrichts behandelt ist.
Wenn der Organismus der Anstalt es erfordert, kann die
Kirchengeschichte in Obersekunda allein durchgenommen und für die
beiden Primen die Glaubens= und Sittenlehre vorbehalten werden.
Methodische VLemerkungen für die Katholische Religionslehre.
Die religiöse Ausbildung beruht auf allen Klassenstufen zunächst
auf der Darlegung, Erklärung und Begründung des positiven kirch-
lichen Lehrbegriffes. Apologetische Gesichtspunkte sollen daneben im
allgemeinen erst von Untersekunda ab in den Bereich des Unterrichts
gezogen werden, und auch dann nur insofern, als es sich um die Ab-
wehr von solchen Irrtümern handelt, welche entweder schon jetzt im
unmittelbaren Gesichtskreise der Schüler liegen oder sich ihnen doch
voraussichtlich so bald aufdrängen, daß deren Besprechung und Zurück-
weisung unerläßlich ist. Dabei muß wiederholt auf die Bedeutung
der Besprechung gegnerischer Einwürfe hingewiesen und nachdrücklich
daran erinnert werden, daß die — hier als erwiesen vorausgesetzte
— unfehlbare Lehrautorität der vom Geiste Gottes geleiteten Kirche
Jesu Christi die volle, sichere Bürgschaft des christlichen Glaubens ist.
Bezüglich des Gedächtnisstoffes versieht die Aufstellung der Lehrauf-
gaben für die untere und die mittlere Stufe durchweg mit der er-
forderlichen Anweisung; nur in Untersekunda sowie auf der Ober-