Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Katholische Religionslehre. 15 
UI. 2 Stunden wöchentlich. 
Abschluß der Glaubenslehre: Von der Heiligung und von der 
Vollendung, nach einem Lehrbuche, mit der in der Lehraufgabe für 
O I bezeichneten Maßgabe. 
Kirchengeschichtliche Mitteilungen aus der mittleren und 
neueren Zeit in der bei der Lehraufgabe für O0 II angegebenen Weise. 
OI. 2 Stunden wöchentlich. 
Die allgemeine und die besondere Sittenlehre, nach einem 
Lehrbuche, auch diese vorzugsweise mit Widerlegung der das sittliche 
Leben und die gesellschaftliche Ordnung gefährdenden Grundsätze und 
Bestrebungen der Gegenwart. Zusammenfassende Wiederholungen aus 
den Lehraufgaben der oberen Klassen. 
NB. Wo durch eigenartige Verhältnisse, insbesondere durch 
die Vereinigung einzelner oder mehrerer Klassen im Unterrichte, eine 
Abänderung der vorstehenden Lehraufgaben notwendig ist, wird der 
Lehrer die aus solchen Verhältnissen unvermeidlich entstehenden Nach- 
teile durch um so regeren Eifer und durch unterrichtliche Geschicklichkeit 
nach Kräften auszugleichen suchen und sich dahin bemühen, daß gleich- 
wohl mit Ablauf des gesamten Lehrkurses das ganze Gebiet des 
Unterrichts behandelt ist. 
Wenn der Organismus der Anstalt es erfordert, kann die 
Kirchengeschichte in Obersekunda allein durchgenommen und für die 
beiden Primen die Glaubens= und Sittenlehre vorbehalten werden. 
Methodische VLemerkungen für die Katholische Religionslehre. 
Die religiöse Ausbildung beruht auf allen Klassenstufen zunächst 
auf der Darlegung, Erklärung und Begründung des positiven kirch- 
lichen Lehrbegriffes. Apologetische Gesichtspunkte sollen daneben im 
allgemeinen erst von Untersekunda ab in den Bereich des Unterrichts 
gezogen werden, und auch dann nur insofern, als es sich um die Ab- 
wehr von solchen Irrtümern handelt, welche entweder schon jetzt im 
unmittelbaren Gesichtskreise der Schüler liegen oder sich ihnen doch 
voraussichtlich so bald aufdrängen, daß deren Besprechung und Zurück- 
weisung unerläßlich ist. Dabei muß wiederholt auf die Bedeutung 
der Besprechung gegnerischer Einwürfe hingewiesen und nachdrücklich 
daran erinnert werden, daß die — hier als erwiesen vorausgesetzte 
— unfehlbare Lehrautorität der vom Geiste Gottes geleiteten Kirche 
Jesu Christi die volle, sichere Bürgschaft des christlichen Glaubens ist. 
Bezüglich des Gedächtnisstoffes versieht die Aufstellung der Lehrauf- 
gaben für die untere und die mittlere Stufe durchweg mit der er- 
forderlichen Anweisung; nur in Untersekunda sowie auf der Ober- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.