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Regierungs= Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 28. Januar 1865.
Inhalt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württemberg
und Preußen, bezüglich der Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Flschereifrevel in den beiderseitigen
Grenzgebieten.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der Notarlatsbezirke
im Oberamt Aalen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württemberg und Preußen, bezüglich der Bestrafung
der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischereifrevel in den beiderseitigen Grenzgebieten.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem mit der K. Preußischen Regierung eine Uebereinkunft in Betreff der
Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischerei-Frevel in den beiderseitigen Grenzgebieten
abgeschlossen worden ist, welcher Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen-Raths
und erfolgter Zustimmung Unserer getreuen Stände, Unsere Genehmigung ertbeilt
haben, so verordnen Wir, unter Aufhebung der Königlichen Verordnung vom
27. Februar 1838, betreffend die Ausdehnung des Jurisdictionsvertrags mit dem Fürsten-