105
A. berteidigung.
Allgemeines.
249. Die Verteidigung muß selbst mit schwacher, minderwertiger Besatzung, geringen Streit-
ährt werden. Der letzte entscheidende Kampf ist anzunehmen und
mitteln bis zum äußersten durchgef --
VUV schpspngunddieSchwcheerefaugeinenSiesunahcheinkich
hzukämpfen, auch wenn die
machen. Noch im letzten lugenblicke kann eine Wendung eintreten, die unerschütterliches Ausharren mit
siegreichem Erfolge krönt. Nur durch solches Ausharren wird die Waffenehre gewahrt.
250. Die Verteidigung darf nicht auf Abwehr feindlicher Unternehmungen sich be beschränken.
Sie muß ihren eind zur Geltung zu bringen suchen, sie muß, soweit die Kampf
Willen gegen den F
bedingungen, das Maß und der Zustand der Streitmittel es erlauben, offensiv geführt werden. Dadurch
--.-—-- -..solges gehoben.
wird der Alriegerische G ist der Besatzung, die wesentlichste Vorbedingung kriegerischen
he die Festung angegrifen wird, wird der Gouverneur auf das umliegende Gebiet zu
wirken ichen, !; Abteilungen des Feindes angreifen, erreichbare Transporte aufheben. Die
bei Schlachten und Gefechten E* die in der **tp der Sesus nne
« Kampf um die Festung wird aus einer s-----i-
die Vorhand und den Erfolg hat.
oder — wird eine * zun wendice * l * .-,
- Kavallerie, eldartillerie und Hirriemn. rwien, *
der Richtung des feindlie en 47 vorgeschoben, haben den Feind aufzuhalten, um «
schließung zu verzögern und Zeit für die Einrichtung des Kampffeldes zu gewimmen
eine Ausnutzung günstiger Gefechtsverhältnisse nicht entgehen lassen. Ihre Gesechtsführung de
aber gegenwärtig halten, daß die Verteidigung ihre Verluste nicht ersetzen kann und daß der en cheit en
Kampf erst an der
Festung geführt wird.
Befestigungslehre. 10. Aufl.