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83.
Begriff von Jorstwissenschaft und Forstwirthschaft.
Unter Forstwissenschaft ist der Inbegriff aller planmäßig geord-
neten Lehren zu verstehen, welche eine zweckentsprechende Bewirthschaftung
und Verwerthung der Wälder zeigen.
Unter Forstwirthschaft ist die praktische Anwendung der Regeln
der Forstwissenschaft auf den Wald und sämmtliche Forstgeschäfte zu
verstehen.
84.
Eintheilung der Forstwissenschaft.
Eine erschöpfende Eintheilung des großen Gebietes der gesammten
Forstwissenschaft hier zu geben, würde zu weit führen und dem Zwecke
des Buches, das nur für die praktisch ausübenden Förster berechnet
ist, nicht entsprechen. Es folgt deshalb eine solche Eintheilung, wie sie
für die Behandlung dieses Buches maßgebend sein soll und wie sie
dem wissenschaftlichen und praktischen Standpunkte von Förstern an-
zupassen sein dürfte.
Die Forstwissenschaften bestehen theils in Erfahrungssätzen über
die zweckmäßigste Bewirthschaftung der Forsten, theils in Wissenschaften,
welche gewissermaßen die Grundlage jener Erfahrungssätze bilden.
Letztere setzen sich aus den Naturwissenschaften und der Mathematik
zusammen und werden „Grundwissenschaften“ im Gegensatz zu ersteren,
den „Fachwissenschaften“, genannt, welche in einer geordneten Zu-
sammenstellung aller der Lehren bestehen, welche die Bewirthschaftung
der Forsten unmittelbar angehen. Dazu kommen noch die sogenannten
„Nebenwissenschaften“", welche die Staats= und Rechtswissenschaften in
Bezug auf die Forsten, die forstliche Baukunde — namentlich den
Waldwegebau —, das Kassen= und Rechnungswesen, die Jagd und
Fischerei begreifen.
Unserem Zwecke gemäß greifen wir aus den gesammten Forst-
wissenschaften nur folgende für den Förster wichtigen Zweige heraus
und theilen danach dieselben ein in
I. Grundwissenschaften.
A. Naturgeschichte. B. Mathematik.
a. Forstzoologie. b. Forstbotanik. a. Zahlenlehre. b. Größenlehre.