Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

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83. 
Begriff von Jorstwissenschaft und Forstwirthschaft. 
Unter Forstwissenschaft ist der Inbegriff aller planmäßig geord- 
neten Lehren zu verstehen, welche eine zweckentsprechende Bewirthschaftung 
und Verwerthung der Wälder zeigen. 
Unter Forstwirthschaft ist die praktische Anwendung der Regeln 
der Forstwissenschaft auf den Wald und sämmtliche Forstgeschäfte zu 
verstehen. 
84. 
Eintheilung der Forstwissenschaft. 
Eine erschöpfende Eintheilung des großen Gebietes der gesammten 
Forstwissenschaft hier zu geben, würde zu weit führen und dem Zwecke 
des Buches, das nur für die praktisch ausübenden Förster berechnet 
ist, nicht entsprechen. Es folgt deshalb eine solche Eintheilung, wie sie 
für die Behandlung dieses Buches maßgebend sein soll und wie sie 
dem wissenschaftlichen und praktischen Standpunkte von Förstern an- 
zupassen sein dürfte. 
Die Forstwissenschaften bestehen theils in Erfahrungssätzen über 
die zweckmäßigste Bewirthschaftung der Forsten, theils in Wissenschaften, 
welche gewissermaßen die Grundlage jener Erfahrungssätze bilden. 
Letztere setzen sich aus den Naturwissenschaften und der Mathematik 
zusammen und werden „Grundwissenschaften“ im Gegensatz zu ersteren, 
den „Fachwissenschaften“, genannt, welche in einer geordneten Zu- 
sammenstellung aller der Lehren bestehen, welche die Bewirthschaftung 
der Forsten unmittelbar angehen. Dazu kommen noch die sogenannten 
„Nebenwissenschaften“", welche die Staats= und Rechtswissenschaften in 
Bezug auf die Forsten, die forstliche Baukunde — namentlich den 
Waldwegebau —, das Kassen= und Rechnungswesen, die Jagd und 
Fischerei begreifen. 
Unserem Zwecke gemäß greifen wir aus den gesammten Forst- 
wissenschaften nur folgende für den Förster wichtigen Zweige heraus 
und theilen danach dieselben ein in 
I. Grundwissenschaften. 
A. Naturgeschichte. B. Mathematik. 
a. Forstzoologie. b. Forstbotanik. a. Zahlenlehre. b. Größenlehre.
	        
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