Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

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Massen und sollen deshalb, namentlich wenn dieselben für längere Zeit 
dem Transport dienen, wie z. B. Wege, in die die kleineren Abfuhr— 
wege, die nur zum Transport des Holzes einzelner Schläge oder im 
Abtriebe befindlicher Wirthschaftsfiguren für kürzere Zeit angelegt sind, 
münden, solide und dauerhaft gebaut werden. Man kann deshalb 
dauernde und vorübergehende Abfuhrwege unterscheiden: 
Dauernde Abfuhrwege müssen mindestens 6—8 m Breite und 
Wölbung haben, dürfen, wenn Gefäll und Steigung abwechseln, höchstens 
auf 100 m m ansteigen (7 pCt. Steigung), müssen mit Gräben und 
Bäumen eingefaßt sein und einen dauernden Unterbau von Steinen oder 
fester Erde haben. 
Hiernach unterscheidet man zunächst Erdwege, d. h. solche Wege, 
zu denen ein anderes Material als das gerade im Straßenkörper oder 
dessen Umgebung befindliche nicht verwendet wird. Nachdem der Wald 
in der vorher abgesteckten Linie durchhauen und gerodet ist, wird die 
Breite des Weges abgemessen und durch Signale resp. Steine fest- 
gelegt; dann werden zu beiden Seiten des Straßenkörpers Gräben aus- 
geworfen, deren Größe sich nach der Bodenfeuchtigkeit und dem Ab- 
flusse richtet. Der Auswurf wird so auf dem Straßenkörper ausgebreitet, 
daß er in der Mitte um 5—10 em häöher liegt als an den Gräben, 
also gewölbt wird. Bei etwaigen Durchstichen müssen die Böschungen 
gehörig abgeschrägt werden (bei festem Boden auf je 1 m Höhe 0,5 m 
horizontale Abschrägung, bei losem Boden 1,5 m Abschrägung, ckr. § 98) 
und sollten dieselben mit Faschinen oder Plaggen oder Besäen mit 
Gras resp. durch Bepflanzung mit Weiden (Salix caspica, acutifolia 
Willd., pruinosa Wundtl.) oder Akazien nöthigenfalls befestigt werden, 
um Nachrutschungen und Verschüttungen zu vermeiden. 
Das Gleiche muß bei Ueberführungen von Einsenkungen beobachtet 
werden, oder wenn der Weg um Berglehnen herumgeführt wird. — 
Etwaige Steigungen sind event. durch Nivellement (siehe § 77) zu er- 
mitteln und ist danach die Steigung des Weges festzulegen. Das 
Wasser wird von der Straße, jedoch nur wo die Seitengräben nicht 
genügen sollten oder solche nicht vorhanden sind, durch sog. Abschläge, 
d. i. gepflasterte Mulden, oder in kleinen gemauerten Durchlässen in 
Thon-, Cement-- 2c. Röhren, zuweilen auch in untergelegten Brunnen- 
röhren abgeführt. Die obere Erdschicht solcher Wege besteht am besten 
zur Beförderung der Trockenheit aus einer Mischung von Lehm und
	        
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