— 373 —
8 272.
3. Wasserbau.
Da alles Holz, was zum Wasserbau verwendet wird, eine große
Dauer haben muß, so verwendet man zu den Pfeilern und Pfählen
beim Brückenbau, bei Wassermühlen, bei Uferbauten ꝛc., wenn es
möglich ist, Eichenholz oder harzreiches Lärchen- und Kiefernholz; wo
das nicht zu haben ist, greift man auch wohl zum Fichtenholz. Bei
Uferbefestigungen gebraucht man Faschinen, wozu man alle schnellwach-
senden 5—10jährigen Holz= und Straucharten, wie man sie im Nieder-
wald oder als Unterholz im Mittelwalde, auch als abkömmliches
Bodenschutzholz findet oder dazu erzogen hat, verwenden kann. Obenan
stehen als Faschinenholz einige Weidenarten: Salix fragilis, S. alba,
S. rubra 2c., ferner die Rhamnus-, Viburnum-, Evonymus-, Loni-
cera-, Ligustrum-, Berberis-Arten, Hasel, Pappel, Schwarz= und
Weißdorn, Erle, Fichte 2c. 2c.
Das Faschinenholz wird kurz vor Laubausbruch gehauen.
b. Nutzholz.
§ 273.
1. Handwerkerholz.
Stellmacherholz. Der Stellmacher oder Wagner verarbeitet
vorzüglich Eichen, Ulmen, Buchen, Hainbuchen, Eschen, Ahorn, Birken
und Nadelholz.
Die Felgen, aus denen der Kranz der Wagenräder zusammengesetzt
wird, werden meistens aus Buchenholz gefertigt, da dieses am be-
quemsten zu beschaffen ist; am besten eignet sich jedoch Ulmenholz und
dann Akazie, Esche, Hainbuche und Birke. Da von den Scheiten, aus
denen die Felgen so ausgehauen werden, daß ihre Seitenflächen in der
Richtung des Jahresringes verlaufen, Kern und Splint getrennt werden,
so müssen die Scheite stark genug ausgehalten werden, auch gut spalt-
bar sein. Holz, was nur im Splint und Kern fehlerhaft oder etwas
anbrüchig ist, giebt oft noch taugliches Felgenholz; da die gewöhnliche
Felgenlänge zwischen 63 un 75 cm schwankt, so müssen die Nutzscheite
entweder diese beiden Längen einfach oder doppelt haben.
Die Speichen werden aus gutspaltigem Eichen-, Eschen= oder
Akazienklobenholz 45—80 cm lang gerissen. Die Nabe wird meist aus
Stammabschnitten von Eichen, aber auch von Ulme, Esche, Ahorn und