Full text: Wehr-Katechismus.

24 II. Theil: 
153. Trifft ihn auch nicht die oben bezeichnete Strafe (150) 
wegen Widerspenstigkeit? 
Doch, er wird wegen Widerspenstigkeit verurtheilt und 
bestraft. 
c. Selstverstümmelung. Simulation. 
154. Was versteht man unter Selbstverstümmelung 
Daß ein Wehrpflichtiger, um sich der Einreihung zu ent- 
ziehen, Verletzungen oder Krankheiten seines Körpers verursacht. 
155. Worin besteht strafbare Entziehung von der 
Wehrpflicht? 
Darin, daß er sich in derselben Absicht den Anschein gibt, 
als litte er an einer geistigen oder körperlichen Krankheit, oder 
darüber verfälschte Belege beibringt. 
156. Wie heißt man dieß mit Einem Worte? 
Simulation. 
157. Worin besteht die Strafe der Selbstverstümmelung 
und Simulation? 
In Gefängniß von 1 Tag bis 1 Jahr, oder Geldstrafe 
von 1 fl. bis 1000 fl., oder beide Strafen verbunden. 
158. Wenn einer durch die Selbstverstümmelung nur zu ge- 
wissen, nicht aber zu allen Waffengattungen untauglich 
wird, geht er dann straffrei aus? 
Nein, er wird nicht nur zu denjenigen militärischen Dienst- 
leistungen, zu welchen er noch tauglich ist, verwendet und einge- 
reiht, sondern auch wegen Selbstverstümmelung bestraft. 
159. Wird ihm aber der Umstand, daß er nicht ganz un- 
tauglich geworden, nicht angerechnet? 
Doch, seine Strafe wird gelinder sein, als wenn er ganz 
untauglich geworden wäre. 
160. Kann man bei der Simulation nicht noch zu rechter 
Zeit bekennen, daß man gelogen und betrogen haber 
Ja. 
101. Wie lange ist es noch Zeit? 
Bevor die Ersatzcommission (59 — 62) und wenn einer 
uerst beim Militär untersucht wird, bevor die visitirende Militär- 
Sanitätscommission (130) auseinander gegangen ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.