Full text : Wehr-Katechismus.

24  II.  Theil:

153.  Trifft  ihn  auch  nicht  die  oben  bezeichnete  Strafe  (150)
wegen  Widerspenstigkeit?

Doch,  er  wird  wegen  Widerspenstigkeit  verurtheilt  und

bestraft.
c.  Selstverstümmelung.  Simulation.
154.  Was  versteht  man  unter  Selbstverstümmelung

Daß  ein  Wehrpflichtiger,  um  sich  der  Einreihung  zu  entziehen,
  Verletzungen  oder  Krankheiten  seines  Körpers  verursacht.

155.  Worin  besteht  strafbare  Entziehung  von  der
Wehrpflicht?

Darin,  daß  er  sich  in  derselben  Absicht  den  Anschein  gibt,
als  litte  er  an  einer  geistigen  oder  körperlichen  Krankheit,  oder
darüber  verfälschte  Belege  beibringt.

156.  Wie  heißt  man  dieß  mit  Einem  Worte?

Simulation.

157.  Worin  besteht  die  Strafe  der  Selbstverstümmelung
und  Simulation?

In  Gefängniß  von  1  Tag  bis  1  Jahr,  oder  Geldstrafe
von  1  fl.  bis  1000  fl.,  oder  beide  Strafen  verbunden.

158.  Wenn  einer  durch  die  Selbstverstümmelung  nur  zu  gewissen,
  nicht  aber  zu  allen  Waffengattungen  untauglich
wird,  geht  er  dann  straffrei  aus?

Nein,  er  wird  nicht  nur  zu  denjenigen  militärischen  Dienstleistungen,
  zu  welchen  er  noch  tauglich  ist,  verwendet  und  eingereiht,
  sondern  auch  wegen  Selbstverstümmelung  bestraft.

159.  Wird  ihm  aber  der  Umstand,  daß  er  nicht  ganz  untauglich
  geworden,  nicht  angerechnet?

Doch,  seine  Strafe  wird  gelinder  sein,  als  wenn  er  ganz
untauglich  geworden  wäre.

160.  Kann  man  bei  der  Simulation  nicht  noch  zu  rechter
Zeit  bekennen,  daß  man  gelogen  und  betrogen  haber

Ja.
101.  Wie  lange  ist  es  noch  Zeit?
Bevor  die  Ersatzcommission  (59  —  62)  und  wenn  einer
uerst  beim  Militär  untersucht  wird,  bevor  die  visitirende  Militär-Sanitätscommission
  (130)  auseinander  gegangen  ist.