Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  31

181.  Wie  wird  es  mit  der  Vertheilung  der  Dienste  gehalten?
Die  Dienstesvorschriften  sagen  hierüber:

„Gerechtigkeit,  Ordnung  und  die  Gesetze  der  Subordination
  und  der  Ehre  fordern  unbedingt,  daß  alle  Dienste,
4  den  verschiedenen  Chargen  und  Abtheilungen  zukommen,
unter  diese  Chargen  gleichförmig,  gleichheitlich  und  nach  ausdrücklich
  gegebenen  Bestimmungen  vertheilt  werden  müssen.“

182.  Wenn  nun  ein  Untergebener  glaubt,  ein  ihm  anbefohlener
  Dienst  treffe  ihn  nicht?

Nach  den  oben  angeführten  Grenzen  des  dienstlichen  Befehls
  kann  in  diesem  Falle  der  Untergebene  den  Gehorsam  nicht
verweigern.

183.  Wenn  eine  Handlung  befohlen  wird,  die  strafbar  oder
wenigstens  rechtswidrig  ist

Man  unterscheide:

I.  Ist  die  befohlene  Handlung  unter  gewissen  Umständen
eine  erlaubte  und  sind  nur  im  bestimmten  Fall,  um  den  es  sich
gerade  handelt,  solche  Umstände  nicht  vorhanden,  so  muß  man
Gehorsam  leisten  und  kann  es,  weil  die  anbefohlene  strafbare
Handlung  dem  Gehorchenden  nicht  zur  Schuld  angerechnet  wird.

II.  Ist  aber  der  Befehl  unter  keinen  Umständen  erlaubt,
so  kann  man  den  Ungehorsam  verantworten.

184.  Wenn  ein  Untergebener  glaubt,  daß  ihm  perfönlich
mit  einem  Befehle  unrecht  geschieht?

Ist  der  Befehl  im  Allgemeinen  ein  dienstlicher,  aber  nur
dem  Untergebenen  gegenüber  ein  unrechter,  so  befolge  er  ihn  und
beschwere  sich  dann.

185.  Wenn  man  von  verschiedenen  Vorgesetzten  widersprechende
  Befehle  erhält?!

Man  melde  dem  später  Befehlenden  den  schon  erhaltenen
Befehl  und  thue  dann  des  höheren  Vorgesetzten  Befehl.

§  2.  Vom  Verhalten  außer  Dienst.
186.  Gibt  es  Vorschriften  Über  das  Berhalten  und  Beneh--
  -  wendetSoldatsnaußorDtenstE

Ja,  die  für  jeden  Gebildeten  wegen  ihres  idealen,  erhabenen
  Standpunktes  lesenswerthen  allerhöchsten  Dienstesvorschriften