Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  61

344.  Wie  erfährt  man  den  Termin?
Er  wird  öffentlich  bekannt  gemacht.
345.  Wann  und  wo  hat  man  sich  zur  Prüfung  anzumelden?
Vierzehn  Tage  vor  dem  Termin,  bei  dem  Vorstande  der
Prüfungscommission.
346.  Wer  ist  der?

Ein  besonders  ernannter  Stabsoffizier  am  Sitze  der  Commission.


347.  Ist  bei  dieser  Anmeldung  noch  etwas  Besonderes  zu
beobachten?  ·

Man  muß  zugleich  einen  Nachweis  über  das  Alter  und
ein  von  der  Distriktspolizeibehörde  des  Aufenthaltsorts  beglaubigtes
Zeugniß,  in  welchem  die  Person  und  die  Namensunterschrift  des
Bewerbers  aufgenommen  ist,  vorlegen.

348.  Muß  die  Anmeldung  mündlich  oder  schriftlich

geschehen?
Schriftlich.
349.  Wie  kann  man  sich  über  Erstehung  und  Ergebniß  der
Prüfung  ausweisen?
Durch  ein  Zeugniß,  welches  die  Prüfungscommission  auszustellen
  hat.

350.  Findet  gegen  die  Beschlüsse  der  Prüfungscommissionen
  Berufung  statt?
Nein.

bb.  Weitere  Bedingungen.

351.  Was  wird  sonst  noch  außer  höherer  Bildung  zum  Eintritt
  als  Einjährig-Freiwilliger  gefordert?

I.  Guter  Leumund;

II.  das  vollendete  17.  Lebensjahr;

III.  bei  Minderjährigen  die  Zustimmung  der  Eltern  oder
Vormünder;

IV.  die  Uebernahme  der  Verbindlichkeit,  sich  aus  eigenen
Mitteln  zu  verpflegen  und  zu  kleiden;

V.  rechtzeitige  Anmeldung  und

VI.  Tauglichkeit  zum  Dienste.