Soldat. 61
344. Wie erfährt man den Termin?
Er wird öffentlich bekannt gemacht.
345. Wann und wo hat man sich zur Prüfung anzumelden?
Vierzehn Tage vor dem Termin, bei dem Vorstande der
Prüfungscommission.
346. Wer ist der?
Ein besonders ernannter Stabsoffizier am Sitze der Commission.
347. Ist bei dieser Anmeldung noch etwas Besonderes zu
beobachten? ·
Man muß zugleich einen Nachweis über das Alter und
ein von der Distriktspolizeibehörde des Aufenthaltsorts beglaubigtes
Zeugniß, in welchem die Person und die Namensunterschrift des
Bewerbers aufgenommen ist, vorlegen.
348. Muß die Anmeldung mündlich oder schriftlich
geschehen?
Schriftlich.
349. Wie kann man sich über Erstehung und Ergebniß der
Prüfung ausweisen?
Durch ein Zeugniß, welches die Prüfungscommission auszustellen
hat.
350. Findet gegen die Beschlüsse der Prüfungscommissionen
Berufung statt?
Nein.
bb. Weitere Bedingungen.
351. Was wird sonst noch außer höherer Bildung zum Eintritt
als Einjährig-Freiwilliger gefordert?
I. Guter Leumund;
II. das vollendete 17. Lebensjahr;
III. bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern oder
Vormünder;
IV. die Uebernahme der Verbindlichkeit, sich aus eigenen
Mitteln zu verpflegen und zu kleiden;
V. rechtzeitige Anmeldung und
VI. Tauglichkeit zum Dienste.