Fünfzehutes Kapitel.
Gegenreformation.
Zur Zeit, als Karl V. mit den deutschen Protestanten in Krieg
gerieth, erhob sich das französische Königthum zu dem ersten Raube
deutscher Reichsstädte und Territorien. Fortan konnte sich in Deutsch-
land niemand täuschen, daß es neben Metz, Verdun und Toul eine
politische Frage gab, welche Straßburg hieß. Am kaiserlichen Hofe
hatte man mit voller Klarheit die Gefahr erkannt und man findet
in den Akten des alten Reichs aus der Zeit nach dem Religionsfrieden
ein höchst merkwürdiges hofräthliches Gutachten, welches die Lage
der Dinge in treffender Weise kennzeichnet. Man beabksichtigte da-
mals nichts geringeres, als Straßburg zu einer Residenzstadt
des jeweiligen römischen Königs zu erheben. Während der
Kaiser die Angelegenheiten des deutschen Reiches leiten sollte, wurde
es als eine würdige Aufgabe für die schon beim Leben der Kaiser ge-
wählten römischen Könige betrachtet die deutsche Grenzwacht gegen Frank-
reich persönlich zu übernehmen und zu diesem Ende dauernd in Straß-
burg zu wohnen. Ohne Frage darf man in einem von maßgebender
Seite gemachten Vorschlage dieser Art den Beweis für das große
Gewicht erblicken, welches von allen Seiten auf Straßburg gelegt
wurde; zugleich aber tritt auch in dieser merkwürdigen Denkschrift
die enge Verbindung des deutschen Kaiserthums mit den katholischen