Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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mit der Eisenbahnverbindung von Stadthagen über Wiedensahl nach 
Nienburg, wegen deren Herstellung unter den vertragsschließenden 
Parteien Einverständnis besteht, eine öffentliche Schifsliegestelle 
anlegen, die für zwei Kanalschiffe Raum bietet. Sie wird die 
Liegestelle mit einem Bohlwerk oder nach ihrer Wahl mit einer 
Ufermauer und den für den Güterumschlag notwendigen Gleisanlagen 
ausstatten, der Anlage auch Anschluß an die Amtsstraße von Stadt- 
hagen nach Wiedensahl verschaffen. 
Artikel III. 
Die Preußische Regierung wird die Liegestelle bei Wiehagen 
mit dem Staatsbahnhof Stadthagen durch eine normalspurige= ein- 
gleisige Privatanschlußbahn verbinden, welche sich im wesentlichen 
an den Bahnkörper der Eisenbahn von Stadthagen über Wiedensahl 
nach Nienburg anlehnt und insbesondere deren Unterführung unter 
den Gleisen der Cöln-Mindener Bahn mitbenntzt. 
Die Privatanschlußbahn endigt in Stadthagen an der Herminen- 
straße in der Nähe ihres Zusammentreffens mit der Windmühlen- 
straße. Die Kosten, welche preußischerseits für die Beschaffung des 
erforderlichen Grund und Bodens im Wege der freien Vereinbarung 
oder Enteignung auf dem Streckenteil von dem Bahnhof der Rinteln- 
Stadthagener Privatbahn (Ostgrenze des Bahngeländes) bis zu der 
Herminenstraße ausgewandt werden, einschließlich aller Nebenent- 
schädigungen für Virschalterschwera und sonstige Nachteile hat 
5 Schaumburg-Lippische Regierung soweit zu erstatten, wie sie 
den Betrag von 10000 Mk., in Worten: zehntausend Mark, über- 
steigen. 
Artikel IV. 
Außer den in Artikel II und lll genannten Ersatzanlagen wird 
die Preußische Regierung öffentliche Schiffsliegestellen bei Rusbend 
und bei Pollhagen ausführen; sie sind für ein Schiff zu bemessen. 
An den Aufwendungen für die Anlage bei Rusbend beteiligt sich 
die Schaumburg-Lippische Regierung mit einem einmaligen Beitrage 
in Höhe der Hälfte der preußischerseits verauslagten Baukosten,
	        
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