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loschen erklärt werden konnten. In etwaigen Fällen des Ausbruchs
der Lungenseuche des Rindviehs, der Pockenseuche der Schafe oder
der Beschälseuche der Pferde sind auch die hiervon betroffenen Ge-
meinden und Gehäfte nachzuweisen.
Außer der Gesamtzahl der verseuchten Gemeinden und Gehöfte
ist die Zahl der davon neu verseuchten Gemeinden und Gehäfte
anzugeben.
Fehlanzeigen zu den einzelnen Seuchen sind in den entsprechen-
den Spalteu durch einen Querstrich (—) zu bewirken.
Umfaßt der „Amtsbezirk des beamteten Tierarztes mehrere
Kreise (Bezirksämter usw.) oder nur den Teil eines Kreises, so ist
für jeden Kreis sowie für jeden Teil eines Kreises usw. eine be-
sondere Postkarte zu verwenden.
B. Besonderer Nachrichtendienst bei Maul= und Klauenseuche.
Jeden Ausbruch und das Erlöschen der Maul= und Klauen--
seuche auf den der größeren Ausfuhr dienenden, von den Landes-
regierungen bezeichneten Viehmärkten und Viehhöfen haben die dort
mit der Handhabung der Veterinärpolizei betrauten Amtsstellen
dem Kaiserlichen Gesundheitsamte sofort auf telegraphischem Wege
mitzuteilen.
Die Anlagen find hier nicht abgedruckt, da sie im Zentralblatt für das
Deutsche Reich — Jahrgang 1912 Seite 383 ff. — enthalten sind und dort
eingesehen werden können.
Land.-Verord. Band XXIII. 38