Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Staatsvertrag 
zwischen 
dem Königreiche Preußen und dem Fürstentume Schaumburg-Lippe 
zur Abänderung der am 20. Oktober 1872, 27. April 1874 und 
23./25. Mai 1907 unterzeichneten Verträge wegen Ubertragung der 
Leitung der Grundstückszusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen 
und Ablösungen auf die zunh PWreußischen Auseinandersetzungs- 
behörden. 
Nachdem für wünschenswert erachtet worden ist, die Verträge 
abzuändern, die zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe über die 
Bearbeitung von Auseinandersetzungsgeschäften im Fürstentume 
Schaumburg-Lippe durch Königlich Preußische Auseinandersetzungs- 
behörden am 20. Oktober 1872, 27. April 1874 und 23./25. Mai 
1907 unterzeichnet worden sind, haben die zur Vereinbarung der 
dieserhalb erforderlichen Bestimmungen bestellten Kommissare, nämlich: 
für das Königreich Preußen 
der Geheime Oberregierungsrat Julius Peltzer, 
der Geheime Legationsrat Dr. Paul Eckardt 
un 
der Regierungsrat Dr. Hans Meydenbauer, 
für das Fürstentum Schaumburg-Lippe 
der Staatsrat Gotthard von Campe 
folgenden Vertrag abgeschlossen: 
Artikel 1. 
Die Leitung der Grundstückszusammenlegungen und der Ge- 
meinheitsteilungen einschließlich der Entscheidung der dabei vor-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.