Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Staaksverkrag 
zwischen 
Preußen und Schaumburg-Lippe wegen Herstellung einer Eisenbahn 
von Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stabdthagen. 
— — 
Seine Majestät der göng von Preußen und Seine Durch- 
laucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe haben zum Zwecke einer 
Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Nienburg 
nach Minden mit Abzweigung nach Stadthagen zu Bevollmächtigten 
ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Geheimen Oberregierungsrat Wilhelm Welcker, 
Geheimen Legationsrat Paul Geoetsch, 
Geheimen Oberfinanzrat Dr. Ernst Schneider, 
Geheimen Oberbaurat Robert Brosche; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe: 
Höchstihren Staatsrat Gotthard von Campe, 
welche unter dem Vorbehalt der landesherrlichen Ratifikation nach- 
stehenden Vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel I. 
Die Königilich Preußische Regierung erklärt sich bereit, eine 
Eisenbahn von Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadt- 
hagen für eigene Rechnung auszuführen. 
ie Fürstlich Schaumburg-Lippische Regierung gestattet der 
Königlich Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser Bahnen 
innerhalb ihres Staatsgebiets. 
Die Königlich Preußische Regierung wird dahin wirken, daß 
die Verbindung von Stadthagen über Leese nach Nienburg spätestens 
bei der Betriebseröffnung des Schiffahrtskanals vom, Ihein zur 
Land.-Verord. Band XXIII. 
  
 
	        
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