Das Deutsche Reiqhh und seine einzelnen Slieder. (Juni 17.) 83
Abg. Graf Hompesch (3.) befragt die Regierung, warum der
Bundesrat auf den Reichstagsbeschluß vom 20. Februar 1895, das Jesuitengesetz
aufzuheben, noch keine Entscheidung getroffen habe. Reichskanzler
Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst: Auf die Anfrage des Herrn
Interpellanten habe ich Folgendes zu erwidern. Eine Beschlußfassung des
Bundesrats zu dem vom Reichstag am 20. Februar vorigen Jahres in
dritter Beratung angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung
des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, ist
bis heute noch nicht erfolgt. Der Bundesrat hat davon absehen zu können
geglaubt, baldigst von neuem zu der Frage der Aufhebung dieses Gesetzes
Stellung zu nehmen, weil er vor verhältnismäßig kurzer Zeit, nämlich am
9. Juli 1894, die Frage einer eingehenden Beratung unterzogen hatte
und zu der auch dem Reichstage mitgeteilten nahezu einmütigen Ueberzeugung
gelangt war, daß er der Aufhebung des Gesetzes nicht zustimmen
könne. Seit jener Zeit sind keine Umstände eingetreten, welche gegenwärtig
eine veränderte Stellungnahme wahrscheinlich erscheinen lassen. Zugleich
aber ist die Verzögerung dadurch hervorgerufen worden, daß es in der Absicht
liegt, in eine weitere Prüfung darüber einzutreten, ob außer den durch
den Bundesratsbeschluß vom 9. Juli 1894 von der Anwendung des Gesetzes
ausgeschlossenen Kongregationen der Redemptoristen und der Priester vom
heiligen Geist noch die eine oder die andere Genossenschaft, welche bisher
den Wirkungen desselben unterstellt gewesen ist, von diesen Wirkungen
ebenfalls ausgenommen werden kann. Die Prüfung ist noch nicht beendet.
Es empfiehlt sich, den Abschluß der Erörterungen abzuwarten, um wenigstens
so weit den auf die Wiederzulassung geistlicher Orden gerichteten
Wünschen entgegenkommen zu können, als dies nach der Auffassung der
verbündeten Regierungen irgend thunlich erscheint. Inzwischen bin ich bereit,
auf eine beschleunigte Beschlußfassung des Bundesrats hinzuwirken."
In der weiteren Sitzung genehmigt der Reichstag gegen die Stimmen
der beiden konservativen Gruppen den Antrag auf Regelung des Vereinsund
Versammlungsrechts mit folgendem Zusatz Bassermann (ul.): „Inländische
Vereine jeder Art dürfen mit einander in Verbindung treten.
Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen sind aufgehoben.“
Endlich wird der Gesetzentwurf betreffend die Pflichten der Kaufleute
bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere, einstimmig angenommen.
17. Juni. (Dresden.) Prinz Georg von Sachsen feiert
sein 25 jähriges Jubiläum als Chef des 16. preußischen Ulanenregimentes.
Der Kaiser richtet folgendes Handschreiben an ihn:
„Durchlauchtigster Fürst! Freundlichstlieber Vetter! Nachdem es
Mir vor kurzer Zeit vergönnt gewesen ist, Ew. königlichen Hoheit anläßlich
Ihres 50jährigen Militärdienstjubiläums Meine freudige Anteilnahme
zu bekunden, gereicht es Mir zum besonderen Vergnügen, Ew. königlichen
Hoheit nunmehr zu dem Tage, an welchem Sie vor 25 Jahren zum
Chef des Ulanenregiments Hennigs von Treffenfeld (Altmärkisches) Nr. 16
ernannt worden sind, Meine aufrichtigsten und herzlichsten Glückwünsche sowie
Meinen wärmsten Dank für das wohlwollende Interesse auszusprechen,
welches Sie in dieser langen Zeit fortgesetzt dem Regiment in so reichem
Maße erwiesen haben. Indem Ich diesem Danke die Bitte hinzufüge, beifolgende
Dekoration — das Dienstauszeichnungskreuz — zur Erinnerung
an diese langjährigen freundschaftlichen Beziehungen von Mir annehmen
und tragen zu wollen, verbleibe ich mit dem lebhaften Wunsche, daß es
dem Regiment vergönnt sein möge, in Ew. königlichen Hoheit noch recht
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