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Ehesachen, wenn beide Teile der katholischen Religion angehörten,
in welchem Falle das katholische Konsistorium kompetent war. Die
Untergerichte waren teils Stadtgerichte, teils kombinierte Patrimonial=
oder Kreisgerichte, teils Domänen-Justizämter. Von den
ersteren gab es sechs: Bromberg, Inowrazlaw, Strzelno, Deutsch-Krone,
Jastrow und das Stadtgericht der vier kombinierten kleinen
Städte Mogilno, Zuin, Wilatowo und Kwieciszewo. Die Städte
Gonsawa und Kruschwitz wurden zu Strzelno geschlagen. Die
übrigen Städte erhielten keine besonderen Stadtgerichte, sondern
wurden mit den nächstbelegenen Patriomonialgerichten verbunden,
so jedoch, daß die Gerichtsbarkeit in jeder Stadt unter der Bezeichnung
Stadtgericht verwaltet wurde. Kombinierte Patrimonialgerichte
wurden errichtet in Fordon, Inowrazlaw, Labischin, Exin,
Nakel, Lobsens, Zempelburg, Krojanke, Flatow, Schneidemühl, Margonin,
Czarnikau, Schönlanke, Märkisch-Friedland und Filehne;
Domänen-Justizämter zu Bromberg, Inowrazlaw, Nakel und
Schneidemühl.
Eine besondere Vorsicht erheischte die Behandlung der kirchlichen
Angelegenheiten des neuerworbenen Gebietes. Das
Land war angefüllt mit Klöstern der verschiedensten Orden. Klosterund
Weltgeistliche vertraten durchgängig den national-polnischen
Standpunkt und übten durch Beichtstuhl und Unterricht einen gewaltigen
Einfluß auf den Adel sowie auf die Masse des niederen
Volkes aus.
Zur Zeit der Besitzergreifung fanden sich folgende Orden
im Netzedistrikt vertreten: Jesuiten (Bromberg), Karmeliterinnen
(Bromberg), Bernhardinerinnen (Bromberg), Klarissinnen (Bromberg),
Augustiner (Wissek), Bernhardiner (Gollantsch, Gorka bei
Lobsens), Benediktiner (Mogilno), Karmeliter (Markowitz in Kujavien,
Exin), Cisterzienser (Polnisch-Krone), Dominikaner (Znin),
Franziskaner (Inowrazlaw), Reformaten (Labischin, Pakosch), Prämonstrantenserinnen
(Strelno).“)
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1) Beheim-Schwarzbach S. 244.