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tungen um o weniger — erben möchten. “ Dafür Nieß er
ihnen jährlich 50 9 in Ledet von dem Reinertrage seuskahlen,
vergrößerte, kam der zann dem Staate zu 89 — * ¾WöJ hierin
auch eine Schmälerung der Einnahmen des Klerus, so hatte er anderseits
in der Tat dadurch den Vorteil, jeder Sorge um die Wirtchaftsangelegenheiten
überhoben zu sein und über ein von den
Abgaben freies, bestimmtes Jahresemnkommen zu verfügen. Auach
die Liegenschaften und das bewegliche Vermögen des Jesuitenkollegiums
zu Bromberg zog der König ein, nachdem dieser Orden durch
Clemens XIV. aufgehoben worden war. Die durch die Abtretung
politisch von ihren Bistümern und Dekanaten getrennten Pfarreien
beließ der König gleichwohl in ihrer kirchlichen Zugehörigkeit zu
denfelben. Die geistliche Gerichtsbarkeit wurde auf eine geringe
Anzahl von Fällen beschränkt: Amtsvergehen der katholischen
Geistlichen, Streitigkeiten in inneren kirchlichen Dingen ünd Ehescheidungsprozesse,
wenn beide Teile katholisch waren. Für die geistlichen
Erlasse war vor der Publikation die Genehmigung der Justizbehörden
einzuholen. Bezüglich der Verminderung der Feiertage
wurde ein Einverständnis mit der Turie erzielt, dahingehend, daß
es in diesem Punkte wie in Schlesien gehalten werden solle. In
allem Uebrigen beließ der König der katholischen Kirche ihre volle
Selbständigkeit, was nicht wenig zu dem guten Einvernehmen beitrug,
das während seiner ganzen Regierung nicht nur zwischen
ihm und dem Klerus, sondern? auch zwischen der katholischen und
protestantischen) epötterung üobgewaltet hat. So bot der kutpo-1)
Die größte gahl der Güter un hatte das Domkapitel von r zufavien,
das Kapitel in Kruschwitz 15, die Benediktiner in Mogilno 16, das Kapitel zu
Gnesen und der Erzbischof-Primas von Gnesen je 13. Beheim-Schwarzbach a. a. O.