Full text : Der Friedensvertrag von Versailles

        Deutschland  erkennt  endgültig  die  Aufhebung  der  Verträge  von
Brest-Litowsk,  sowie  aller  sonstigen  Verträge  oder  Abmachungen  an,  die
es  seit  der  maximalistischen  Revolution  vom  November  1917  mit  Regierungen
  oder  politischen  Gruppen,  die  sich  auf  dem  Gebiet  des  früheren
russischen  Reiches  gebildet  hatten,  abgeschlossen  hat.

         Die  alliierten  und  assoziierten  Mächte  behalten  Rußland  ausdrücklich
das  Recht  vor,  von  Deutschland  alle  Entschädigungen  und  Wiedergutmachungen
  zu  verlangen,  die  auf  den  Grundsätzen  des  gegenwärtigen
Vertrages  beruhen.

                                                    A r t i k e l   117.

         Deutschland  verpflichtet  sich,  die  volle  Rechtskraft  aller  Verträge  oder
Abmachungen  anzuerkennen,  welche  die  alliierten  und  assoziierten  Mächte
mit  den  Staaten  abschließen  werden,  die  sich  auf  dem  Gesamtgebiet  des
früheren  russischen  Reiches,  wie  es  am  1.  August  1914  bestand,  oder  in
einem  Teile  desselben  gebildet  haben  oder  bilden  werden,  und  die
Grenzen  dieser  Staaten,  sowie  sie  darin  festgesetzt  werden,  anzuerkennen.                                             ---------------------------------------------------------------------                            

                                                                IV.  Teil.

            Deutsche  Rechte  und  Interessen  außerhalb  Deutschlands.

                                                            A r t i k e l   118.

       Außerhalb  seiner  europäischen  Grenzen,  wie  sie  durch  den  gegenwärtigen
  Vertrag  festgesetzt  werden,  verzichtet  Deutschland  auf  alle  Rechte,
Ansprüche  und  Vorrechte  in  bezug  auf  alle  Gebiete,  die  ihm  oder  seinen
Verbündeten  gehörten,  und  auf  alle  Rechte,  Ansprüche  und  Vorrechte,
die  ihm  aus  irgend  einem  Grunde  den  alliierten  und  assoziierten  Mächten
gegenüber  zustanden.

        Deutschland  verpflichtet  sich  schon  jetzt  zur  Anerkennung  und  Annahme
  der  Maßnahmen,  welche  von  den  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächten,
  wenn  nötig  im  Benehmen  mit  dritten  Mächten,  zur  Regelung
der  aus  den  vorstehenden  Bestimmungen  entstehenden  Folgen  getroffen
sind  oder  werden.

      Insbesondere  erklärt  Deutschland  die  Annahme  der  Bestimmungen
der  folgenden  Artikel,  die  sich  auf  einige  besondere  Gegenstände  beziehen.                     

                            E r s t e r  A b s c h n i t t.  Deutsche  Kolonien.
                                                          A r t i k e l   119.
        Deutschland  verzichtet  zugunsten  der  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte
  auf  alle  seine  Rechte  und  Ansprüche  in  bezug  auf  seine  überseeischen
  Besitzungen.

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