Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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„J.  Die  Schulden=  Tilgungs-Kasse  wird  unter  der  Aufsicht  und  Leitung  einer  gemeinschaftlichen,

  aus  Koͤniglichen  und  ständischen  Commissarien  bestehenden  Behoͤrde  und  durch

Beamte  verwaltet,  welche  diese  Behoͤrde  gemeinschaftlich  vorschlaͤgt.

ad  15)  ist  kein  Grund  vorhanden,  um  den  H.  317  in  Betreff  der  ständischen  Sustentations=
  Kasse  abzuändern.  Dagegen  wird  6

ad  10)  zugegeben,  daß  statt  deb  F.  318,  geseht  wird:

„Die  Erfordernisse  der  ständischen  Kasse  werden  nach  gemeinschaftlicher  Verabschiedund

besonders  umgelegt,  und  der  Betrag  wird  von  den  Amtöpflegen  unmittelbar  in  diese

Kasse  eingeliefert.“

ad  17)  steht  diese  Kasse  nach  dem  Antrag  des  Comité  ad  F.  319  unter  der  Aufsicht  und
Leitung  des  landständischen  Ausschusses.

ad  18)  kann  der  F.  330  auf  folgende  Weise  modiflcirt  werden:

„„Die  unter  namentlicher  Anführung  aller  Einnahms=  und  Ausgabs=  Posten  detaillirt
zu  föhrende  Rechnung  der  ständischen  Kasse  wird  von  einer  ständischen  Commissson  probirt,
  und  nach  geschehenem  Vortrage  in  der  Stände-Versammlung  justificirt.  Jedem
Mitgliede  der  Bersammlung  steht  die  Einsicht  dieser  Rechnung  zu  Gebot.“
Der  5.  3237  wird  auf  die  Redactions,  Comission  ausgesetzt.  Der  6.  3232  aber  kann  hinweg
teelassen  werden.

 

Stuttgeart.  Den  Garten  hinter  dem  landständischen  Gebäude,  über  3  Vri.  im  Meß,  wird  unkerzeichnete
  Stelle  am  nächsten  Samßag  den  31.  dieß  auf  mehrers  Jahre  verpachi#en,  wozu  die  Liebhab#auf
  Vormittag  à1  Uhr  eingeladen  werden.  Den  24.  May  58,7.  Königl-  Camerel-Amt.

 

Weiblingen.  Nachstehende  Personen  aus  dem  hiesi#en  Oberomtk-Bezirk  haben  die  Erlaubniß
zur  Auswanderung  erhalten,  welches  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht,  und  bemerkt  wird,  daß  sie
durch  tüchtige  Bürgen  auf  Jahreöfrist  vertreten  werden.  Von  Waiblingen:  Jodann  Unterberger.
Cdarlotte  Friederike  Häusermam,  ledig.  Friedrich  Häusermann,  Sleinhauer.  Pbilipp  Häuserman,
Srteindauer.  Ferdinand  Friedrich  Baab,  Färber.  jung  Friedrich  Drechsler.  Von  Schwaikheim:
Johann  Georg  Seebold,  Friedrich  Bohl.  Jung  Todias  Goll.  Georg  Jakob  Ekstein.  Ernst  Gottsieb
  Weih.  Maria  Agnes  Baurin,  ledig.  Melchior  Bauer,  ledig.  Jodann  Christoph  Bauer.  Elisabetha
  Magdalena  Soyfferin,  ledig.  Von  Winnenden:  Jöng  Undreas  Wurst.  Goitlieb  Friederich
  Rau,  ledig.  Von  Hösen:  Jakob  Ulrich  Runft,  Wittwer.  Von  Baach:  Magdalena  Wuria,
  ledig.  Von  Bittenfeld:  Eva  Catharine  Luithartin.  Christian  Palm,  lerig.  Joh.  Kleinnecht,
  beeig.  Von  Korb:  Catharine  Reinhartin,  ledig.  Catharina  Klemmin.  Von  Oppelsbohn-:
Friederika  kachenmayer,  Wittwe.  Von  Oeschelbronn:  Michael  Kunzi.  Von  Rettersburg:
Calharina  Friederichin,  ledig.  Von  Hochdorf:  Ederhard  budwig  Grabert,  Schmid.  Wilhelm
Rösler,  Schumacher.  Von  Endersbach=  Rosine  Christiane  Wagner,  ledig.  Von  Leutenbach:
Johenn  Wühler,  Wagner.  Den  18.  April  1677.  Königl.  Oberamt.

Schorndorf.  Nachstehende  Personen  des  hiesigen  Oberamts-Bezliks  baben  allerhchste  Erlanbniß
  zum  Auswandern  vor  Ablauf  der  gesezlichen  Jabresftist  erbalten,  nämlich:  Von  Beutelsvach:
  Joseph  Friedrich  Brenner,  Schumacher,  verh.  Friderike  Steichelin,  ledig.  Georg  Friedrich
Kuynle,  mit  Familie.  Johann  Jakob  Hüfners  mit  Familie,  Michael  Schmid,  mit  Famuie.  Johann
Steichele,  leoig.  Eva  Margarethe  Dendlerin,  Mutwe,  nebst  Tochter.  Von  Geradstetten: