Seeliger: Galizien und die polnische Frage
Anfang an neue Ordnungen. Die polnische Frage
tauchte wieder auf und mit ihr ein galizisches Problem.
Wenn lediglich völlische und kulturelle Verhältnisse
entscheidend wären, dann würde die geschichtliche Entwicklung
einfach zu einer politischen Einigung der
Ukrainer und zu einer solchen der Polen führen. Dann
würden die drei historisch-staatsrechtlich und ethnisch
verschiedenen Teile des künstlichen Gebildes Galizien
in der Art berücksichtigt werden, daß der Osten an ein
Ukrainisches Reich, der Westen an einen polnischen
Staat und nur der westlichste kleine Landstrich von
schlesischem Charakter an Schlesien käme. Wünsche
dieser Art sind oft genug, vor dem Krieg und während
des Krieges, geäußert worden. Aber es haben auch
Momente der politischen Macht und der staatlichen
Forderungen mitzusprechen. Das erschwert die Lösung
des großen polnischen Problems. — Dasukrainische
Bolkstum von 33 Millionen, erst in den letzten.
Jahrzehnten zum Bewußtsein der nationalen Eigenart
gelangt, hat sicher innere Berechtigung zur Forderung
des politischen Sonderdaseins. Geradezu töricht
wirkten die feierlichen Erklärungen, die die Russen
im Rausch flüchtiger Erfolge zu Lemberg und Przemysl
verkündeten, daß sie gekommen seien, altrussischen
Boden zurückzugewinnen und die Einheit und
Unteilbarkeit des heiligen Rußlands herzustellen. Als
ob das Ukrainerreich Kiew, zu dem einst Rotruthenien
gehörte, moskowitisches Land wäre, als ob die Moskowiter,
dieses im Kolonialland von fremden Elementen
durchsetzte, ja überwucherte Volkstum, alte Rechte auf
Ruthenien hätten. Hatte doch der Großrusse erst im
17. Jahrhundert Kiew erobert, nicht befreit, vielmehr
den sprachverwandten, kaum noch stammverwandten
Ukrainer geknechtet, ihm Schrift, Sprache, Sitte und Religion
— den griechisch-katholischen Glauben, den der
Ukrainer Ende des 16. Jahrhunderts statt des orthodox-russischen
angenommen hatte, zu rauben gesucht.
Wenn etwas eine innere Berechtigung in der Geschichte
hot, dann die ukrainische Bewegung, deren geistiger
Mittelpunkt jahrzehntelang in Lemberg war. Aber ob
die Ergebnisse des Krieges zu einer Befreiung der Ukrainer
führen werden? Vielleicht reicht die eigene Kraft
des Jahrhunderte geknebelten Volkes für die große Tat
nicht aus; die Befreiung mag späteren Bildungen vorbehalten
bleiben. — Auch die polnische Frage kann
nicht die anfangs erhoffte Lösung finden. Mit lementarer
Macht ist bei Kriegsbeginn der begeisterte Wunsch
der meisten Polen nach Aufrichtung eines polnischen
Staates hervorgebrochen. Schon wurde das jagellonische
Reich mit seinen weiten, Über die Polen, Ukrainer
und Weißrussen hinausragenden Grenzen gesehen —
phantastische, utopistische Träume. Die nüchternen
polnischen Politiker haben von Anfang an ihren
Wünschen engere Schranken gezogen, und besonders
nach den glänzenden Siegen bes Mittelmächte im
Herbst 1915 ihr bestimmtes Streben auf die politische
Verbindung der den Russen entrissenen Gebiete mit
Galizien gerichtet. Das am 14. August 1914 in
Krakau gegründete Oberste Nationalkomitee, das mit
dem später ins Leben getretenen Warschauer Nationalen
Zentralkomitee in Beziehung trat, hat mehr
und mehr als festes Ziel aufgestellt die Aufrichtung
eines unter Österreich stehenden polnischen Staates, der
Galizien und möglichst viel bisher russisches Gebiet
umfaßt. Daran, daß Preußen auf die überwiegend
von Deutschen bewohnten, von Polen stark durchsetzten
Landstriche zugunsten eines neuen Polens verzichten
werde, haben klarblickende Polen wohl nicht,
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sicher nicht einstweilen, gedacht. Und die Idee eines
solchen Polens unter habsburgischer Herrschaftist auch
von weiten Kreisen der Deutsch -Osterreicher (2 Denk.
schrift aus Deutsch-Osterreich#, Leipz. 1915), ist sogar
auch von manchen Ungarn (Julius Andrässy) vertreten
worden. Daß auch der Verwirklichung dieser Gedanken
größte Schwierigkeiten entgegenstanden, mußte
jedem klar sein. Mannigfache andere Pläne tauchten
auf, und die Polen erbaten nur das eine: Keine vierte
Teilung Polens. Schließlich geschah das, was schon
vorher und immer bestimmter angedeutet worden
war; der deutsche Kaiser und der Monarch Österreich-Ungarns
ließen in feierlicher Proklamation am 5. November
1916 verkünden, daß sie aus den der russischen
Herrschaft entrissenen polnischen Gebieten einen
selbständigen Staat mit erblicher Monarchie und
konstitutioneller Verfassung zu bilden Übereingekommen
seien: Ein Polen nur auf russischem Gebiet, ein
Polen ohne Galizien. Und gleichzeitig richtete Kaiser
Franz Joseph an den österreichischen Ministerpräsidenten
Körber ein Handschreiben, in dem der kaiserliche
Wille zum Ausdruck kommt, daß ein dem Augenblick,
in dem der neue (polnische) Staat zur Entstehung gelangt,
Hand in Hand mit dieser Entwicklung auch dem
Lande Galizien das Recht= verliehen werde, seine Landesangelegenheiten
bis zum vollen Maße dessen, was
mit seiner Tätigkeit zur staatlichen Gesamtheit und mit
deren Gedeihen im Einklange steht, selbständig zu ordnen
und damit der Bevölkerung Galiziens die Gewähr
ihrer nationalen Entfaltung zu bietenc. — Der Minister
wurde aufgefordert, zur „gesetzmäßigen Verwirklichunge
des kaiserlichen Wunsches geeignete Vorschläge
vorzubereiten. — So wurde die pölnische Frage,
so wurde das damit zusammenhängende galhisch-Problem
auf eine neue Grundlage gestellt.
Galiziens Sonderstellung. Die Aufrichtung des
Dualismus und der Ausgleich mit Ungarn 1867 haben
naturgemäß den Sonderwünschen der slawischen
Völker Vorschub geleistet. Die Tschechen veranstalteten
damals gemeinschaftlich mit Slowenen, Ruthenen
und Kroaten den „Pilgerzug" nach Moskau, und
Prag begann, nach dem den Russen gegebenen Versprechen
des Tschechenführers Rieger, die slawische
Zukunftsidee vorzubereiten. Die Polen Galiziens
aber suchten in übereinstimmung mit den Machthabern
Osterreichs eine ihren nationalen Bestrebungen genehme
politische Sonderstellung zu gewinnen. Schon
1866 hatte der galizische Landtag ein Programm der
Autonomie entworfen und die Ernennung eines galizischen
Hofkanzlers erbeten. Dann wurde am 24. September
1868 die berühmte „Resolutione des Landtages
gefaßt, die zwar nicht so weit ging wie die einst
1790 an Kaiser Leopold gerichtete Eingabe und kein
besonderes galizisches Heer forderte, aber doch eine
überaus weitgehende Sonderstellung auf allen Gebieten
der Verwaltung und des Finanzwesens begehrte.
Am 26. Juni 1869 wurde die galizische Resolutionim
österreichischen Reichsrat vorgelegt; sie wurde abgelehnt.
Es folgte 1869 eine zweite polnische Eingabe,
1870 das Projekt Rechbauers und 1871 der Entwurf
des Ministeriums Hohenwart, — alles vergebens.
Indessen wurde den Polen tatsächlich vieles gewährt,
was die anderen Kronländer nicht besaßen, vor allem
die selbständige Verwaltung des Schulwesens, die der
polnischen Propaganda, ja einer planvollen Polonisierung
die wichtigsten Dienste geleistet hat, die innere polnische
Amtssprache, ausgenommen bei der Gendarmerie,
die ausschließliche Anstellung von einheimischen Be-