Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechster Jahrgang. 1845. (6)

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& 14. Verordnung, 
die Ernennung der Commissare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend; 
vom 16. Februar 1871 
Nachdem bereits durch die Verordnung vom 28. vorigen Monats die auf den 3. März 
dieses Jahres festgesetzte Vornahme der Wahlen für den Deutschen Reichstag zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht worden ist, hat das Ministerium des Innern nunmehr zu 
Wahlcommissaren für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter O verzeichneten 
Personen ernannt, was hierdurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 16. Februar 1871. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
□ 
Zu Commissaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage werden bestellt 
Forwerg. 
für den 
I. Wahlkreis der Regierungsrath Schäffer in Bautzen, 
I. " Gerichtsamtmann von Gottschalck in Lövau, 
III. - Regierungsrath Edelmann in Bautzen, 
IV. Königsheim hier, 
V. - Oberbürgermeister Pfotenhauer hier, 
VI. — Gerichtsamtmann, Hofrath Heink hier, 
VII. - - - Dr. Springer in Meißen, 
VIII. Amtshauptmann von Koppenfels in Pirna, 
IX. Gerichtsamtmann Hertel in Freiberg, 
X. O Regierungsrath Martens, z. Z. in Döbeln, 
Xl. - -Ger1chtsamtmann1)i. Osterloh in Grimma, 
XII. Bürgermeister Dr. Koch in Leipzig, 
XIII. — Amtshauptmann Dr. Platzmann in Leipzig, 
XIV. — von Ehrenstein in Rochlitz, 
XV. Gerichtsamtmann Clauß in Mittweida, 
XVI. Bürgermeister Müller in Chemnitz,
	        
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